Bauausschuss entscheidet über Brückenneubau und Dorfentwicklungsplan

Beide Projekte können nur mit Fördergeldern realisiert werden

BARSINGHAUSEN/GROß MUNZEL/BARRIGSEN/HOLTENSEN/OSTERMUNZEL (ta/red). Der Bauausschuss entscheidet am morgigen Mittwoch, ab 18 Uhr, über die künftige Trägerschaft einer neu zu bauenden Brücke über die Südaue in der Feldmark zwischen Groß Munzel und Landringhausen sowie über die Verlängerung des Dorfentwicklungsprogramms für die Ortsteile Holtensen, Barrigsen und Ostermunzel. Die Ausschusssitzung findet in der KGS-Goetheschule statt.

A) Brückenneubau:

Der Rat der Stadt Barsinghausen beschließt im Rahmen des Flurbereinigungsverfahren Munzel die Trägerschaft für den Neubau der Geh/- Radwegbrücke über die Südaue (Hugosche Ellern) zu übernehmen und das Bauwerk nach Fertigstellung entsprechend in seiner Verkehrssicherungspflicht zu unterhalten, sofern für die Errichtung eine Förderung von mindestens 73% im Rahmen der ILE-Region gewährt wird. Die Ortsteile Groß Munzel und Landringhausen sind aktuell nur über die Radwegeverbindung entlang der viel befahrenden L 392 verbunden. Beide Ortschaften haben jedoch gemeinsame Wege (Hutungen, Flachsanbau mit Rottekuhlen). So wurden u.a. zum Betrieb der Weidehaltungen schon immer gemeinsame Wege- und Waldflächen genutzt. Eine dieser historischen Verbindungen in das Waldstück „Hugosche Ellern“ ist aktuell durch die mangelnde Querungsmöglichkeit der Südaue unterbrochen. Der Männergesangsverein von 1863 hatte schon 1882 seine erste Sängerlaube „Sängerlust“ in diesem Waldstück errichtet. Die vorhandene Brücke im Eigentum des Wasserverbandes „Untere Südaue“, der sich in der Auflösung befindet, ist so marode, nicht verkehrssicher und entsprechend gesperrt, dass hier allein eine wirtschaftliche Sanierungsmöglichkeit nicht mehr gegeben ist. Angetrieben durch unermüdliche örtliche Unterstützer hat sich nun eine Projektidee zu Belebung dieser historischen Verbindung gefunden, deren Kern die Reaktivierung der Querungsmöglichkeit über die Südaue darstellt (siehe Anlage 1 – Lageplan). Die Projektidee beinhaltet dabei u.a. noch folgenden Rahmen:  Ein Klassenzimmer im Grünen. Eine Rasthütte wird Gelegenheit zum Verweilen an der auch überregional zu entwickelnden Radwegeverbindung (Deister – Steinhuder Meer) geben.  Informationen zur Geschichte des Flachsanbaus an den Rottekuhlen. Ein Wasserzugang an der Südaue. Ein Waldlehrpfad rundet das neu zu schaffende Angebot ab. Im Zuge der Flurbereinigung Munzel bietet es sich nun an die Rahmenbedingungen für das neue Brückenbauwerk zu schaffen und dieses auch rechtlich zu sichern (siehe Anlage 2 – 2. Planänderung zur Flurbereinigung Munzel des ArL Leine Weser). Die vorhandene Betonbrücke über die Südaue wird dafür im Wesentlichen zurückgebaut. Das südliche Widerlager des vorhandenen Bauwerkes wird zu einem Aussichtspunkt saniert. Die neue Brücke, mit den zulaufenden Wegen, wird Bestandteil des verbindenden Wegenetzes zwischen Groß Munzel und Landringhausen. Es erfolgt ein Brückenneubau für Fußgänger und Radfahrer über die Südaue etwa 15 m westlich des o.g. Waldstücks. Die Südauebrücke soll als Fertigteilkonstruktion mit Holzbelag auf zwei Betonwiderlagern hergestellt werden. Der Abriss der alten Brücke wird durch das THW durchgeführt. Zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit wird das Gewässerprofil beidseitig mit jeweils ein Meter breiten Trockenbermen gestaltet. Wasserwirtschaftliche Vorgabe ist, dass der Hochwasserabfluss der Südaue durch die Brücke nicht verschlechtert werden darf, da die geplante Brücke im Überschwemmungsgebiet (ÜSG) der Südaue liegt. In Überschwemmungsgebieten gelten besondere Schutzvorschriften. So sind dort die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen in der Regel untersagt. Jedoch kann nach § 78 (3) 2 WHG die zuständige Behörde abweichend von Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 die Errichtung oder Erweiterung von baulichen Anlagen genehmigen, wenn im Einzelfall das Vorhaben den Wasserstand und den Abfluss bei Hochwasser nicht nachteilig verändert. Berechnungsgrundlage für Überschwemmungsgebiete ist ein Hochwasserereignis, das statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist. Durch rechtsseitige Abgrabungen zur Schaffung einer Retentionsfläche im Querprofil der Südaue oberhalb der geplanten Brücke kann die durch den Bauwerkseingriff erhöhte Wasserspiegellage reduziert werden, so dass negative Auswirkungen auf den Naturhaushalt vermieden werden. Die Lage der Brücke in unmittelbarer Nähe zur sogenannten Sängerlaube ermöglicht eine Wiederbelebung dieses Ortes mit kulturhistorischer Bedeutung. Mit dem Brückenneubau soll zum einen natürlich die Verkehrssicherheit des Weges wiederhergestellt werden. Zum anderen entsteht aus der Reaktivierung der Verbindung zwischen Groß Munzel und Landringhausen eine wichtige, Stätte der gemeinsamen Begegnung. Darüber hinaus dienen die ländlichen Wege einschließlich der Brücke der Naherholung. Mit dieser Wegeverbindung wird ein Weg geschaffen bzw. erhalten, der vom Deister über die beiden Ortschaften bis zum Steinhuder Meer führt. Die Zahl der das Projekt unterstützenden Gruppen unterstreicht seine Erforderlichkeit und den lokalen Bedarf: Die örtlichen Planungsgruppen die das Projekt initiiert haben und fortentwickeln werden. Die Teilnehmergemeinschaften der Flurbereinigung Munzel und Landringhausen, die die Wegeverbindungen zusammenführen werden. Der Wasserverband „Untere Südaue“ der sein Altbauwerk in das Verfahren einbringt. Das ArL, das die Plangenehmigung eingeleitet hat. Das THW mit der Übernahme des Brückenabrisses (Die Kostenberechnung enthält nur die Leistungen des THW hinausgehenden Aufgaben (z.B. Entsorgungsleistungen)). Der UHV 53 mit Übernahme der neuen Retentionsflächen. Die Projektlenkungsgruppe der ILE-Region „Calenberger Land“ hat dem Vorhaben am 05.12.2016 unter Anwesenheit von ArL und Regionsvertretern zugestimmt. Eine Umsetzung des Projektes in der Haushaltskonsolidierung ohne Fördermittel wäre nicht möglich. Nach Darstellungen des ArL ist zum Sockelfördersatz von 63% noch eine weitere Erhöhung um 10% zu erzielen, insofern dieses Projekt den Entwicklungszielen des ILEK Calenberger Land entspricht. Darüber hinaus werden weitere Kofinanzierungen (Land und Region) angestrebt.

B) Dorfentwicklungsprogramm:

Das Dorfentwicklungsprogramm Barrigsen, Holtensen und Ostermunzel (vormals Dorferneuerungsprogramm) wurde 2006 begonnen. Eine Verlängerung des Dorfentwicklungsprogrammes um zwei Jahre bis zum Jahr 2019 wurde durch das Amt für regionale Landesentwicklung bewilligt (vgl. Anlage 2). Im Rahmen der Verlängerung des Dorfentwicklungsprogrammes sollen neben privaten Maßnahmen zudem verschiedene öffentliche Maßnahmen aus dem Katalog des Dorferneuerungplanes umgesetzt werden. Der Dorferneuerungsplan wurde im Jahr 2008 durch Arbeitskreise in den drei beteiligten Ortsteilen erarbeitet. Die Zusammenarbeit mit dem beauftragten Planungsbüro zur Betreuung der privaten Maßnahmen soll fortgesetzt werden. Die öffentlichen Maßnahmen im Rahmen des Programmes Dorfentwicklung werden für den Förderzeitraum 2017 mit einem Fördersatz von 73 % durch das Amt für regionale Landesentwicklung bezuschusst. Eine weitere Förderung der entsprechenden Maßnahmen mit einem Fördersatz von bis zu 22 % kann über eine EU Kofinanzierung durch das Ministerium für Inneres und Sport als Bedarfszuweisung aus dem kommunalen Finanzausgleich erfolgen. Für das Förderjahr 2017 sollen Förderanträge für die folgenden sieben Maßnahmen bzw. Teilmaßnahmen (vgl. Anlage 1) aus dem Maßnahmenkatalog des Dorferneuerungsplanes eingereicht werden: Maßnahmen nach Ortschaften Kostenschätzung Barrigsen: Ortsmitte Barrigsen 77.000 € Holtensen:  Seitenraumgestaltung „Am Schafanger“ 64.000 €, Freiraumgestaltung Feuerwehr 35.000 €  Erweiterung Kinderspielplatz/Bolzplatz 31.000 €, Ostermunzel: Erneuerung Gehweg Mittelstraße 820.000 €, Ortsmitte „Auf dem Brinke“ 125.000 €, Dedenser Straße, Parkstreifen 45.000 €. Die Umsetzung dieser Maßnahmen soll nach der Bewilligung der entsprechenden Förderanträge voraussichtlich bis Ende 2018 erfolgen. Mit der Planung und Umsetzung soll ein Ingenieurbüro mit den Leistungsphasen 1 bis 6 HOAI beauftragt werden. Die Umsetzung weiterer öffentlicher Maßnahmen ist für die folgenden zwei Förderjahre im Falle der Bewilligung der Verlängerung des Dorfentwicklungsprogrammes sowie der Fortschreibung des Kostenbudgets vorgesehen. Die Entscheidung über diese Maßnahmen soll nach dem örtlichen Bedarf und in Abstimmung mit den Bewohnern erfolgen. Für die Planung und Umsetzung von öffentlichen Maßnahmen im Straßenraum ist zudem eine Abstimmung mit den Straßenbaulastträgern sowie den Stadtwerken vorgesehen. Eine mögliche Umsetzung dieser Maßnahmen in Verbindung mit anderen Projekten bzw. Förderprogrammen soll geprüft werden. Die Planung der zur Umsetzung bestimmten Maßnahmen soll ebenfalls durch geeignete Büros im Rahmen einer Ausschreibung erfolgen.