Frisierter Roller ohne Versicherungsschutz unterwegs

BARSINGHAUSEN (red).

Am Samstag Abend, gegen kurz nach 21 Uhr, fällt der Barsinghäuser Streifenwagenbesatzung ein Motorroller auf, welcher die Nenndorfer Straße aus Hohenbostel kommend in Richtung Barsinghausen befährt. Der Roller, an welchem sich lediglich ein Versicherungskennzeichen befindet, fährt dabei mit einer Geschwindigkeit von ca. 80-100 km/h. In Barsinghausen auf der Wilhelm-Heß-Straße wird der Roller dann zwecks einer
Verkehrskontrolle angehalten und kontrolliert. Bei der Kontrolle stellt sich dann heraus, dass es sich bei dem Roller um eine sog. MoFa mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 Km/h handelt, und dass der Rollerfahrer lediglich im Besitz einer MoFa-Prüfbescheinigung ist. Der Roller wird daraufhin zwecks Erstellung eines technischen Gutachtens sichergestellt, gegen den Rollerfahrer wird nun u.a. wegen Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis ermittelt.