Härtefallregelung sichert Standort für beide Spielotheken im Bantorfer Gewerbegebiet

Die FDP informierte sich jetzt über die Auswirkungen eines Gesetzes zur Eindämmung der Spielsucht

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BANTORF (ta). Über die Vergnügungssteuer aus den Einnahmen sämtlicher Spielhallen in Barsinghausen werden der Stadtkasse in diesem Jahr voraussichtlich über eine Million Euro zugespült. Allerdings sorgt in Bantorf, wo bekanntermaßen gleich zwei große Anbieter im Gewerbegebiet vertreten sind, das Gesetz zur Eindämmung der Spielsucht auf Grundlage des Glücksspielstaatsvertrages für Unmut unter den Betreibern. Nach der niedersächsischen Auslegung des Gesetzes dürften nämlich Spielhallen mit einem Mindestabstand von mindestens 100 Metern betrieben. In der Praxis könnte dies zu einer Schließung einer der beiden Hallen führen. Allerdings hat Bürgermeister Marc Lahmann eine Ausnahmegenehmigung, eine sogenannte Härtefallregelung, erteilt, die den Bestand beider Betreiber bis 2021 sichern soll. Danach würde ein neuer Glücksspielstaatsvertrag formuliert. Trotz der Ausnahmegenehmigung des Barsinghäuser Verwaltungschefs ist die Sache aber keineswegs in trocken Tüchern, denn laut dem Fraktionsvorsitzenden der FDP-Ratsfraktion, Bernhard Klockow, vertritt das niedersächsische Wirtschaftsministerium eine andere Auffassung. Aus diesem Grund hatte der FDP-Stadtverband heute mit der Chefetage der von der Gauselmann-Gruppe einen Gesprächstermin vereinbart. Das Unternehmen bezweifelt nicht nur die Rechtmäßigkeit der in Niedersachsen gültigen „100-Meter-Regelung, sondern führt an, dass man im guten Glauben in den Standort investiert habe. Auch gäbe es mehr Kauf- als Spielsüchtige, argumentierte Gauselmann-Prokurist Mario Hoffmeister. Insgesamt 1,7 Millionen Euro seien in den Betrieb gesteckt worden, zudem habe man einen 15-jährigen Mietvertrag und beschäftige vor Ort elf Festangestellte. Das betreffende Gesetz gefährde aber nicht nur Arbeitsplätze. Im Falle einer möglichen Schließung der Spielhalle sei noch nicht mal eine Entschädigung vorgesehen. Laut Klockow stelle das Gesetz einen Eingriff in die Eigentumsrechte dar. Warum sollten innerhalb von 100 Metern nicht zwei Spielhallen betrieben werden, fragte er. Der FDP-Vorsitzende, Fred Wellhausen, nannte die Gesetzeslage gar willkürlich. Nach Auffassung Klockows würde hier aber auch die Kommune im Stich gelassen, denn einerseits generierten die Spielotheken erhebliche Einnahmen für die Stadt. Andererseits, so pflichtet Hoffmeister bei, könnte ein von einer Schließung betroffenen Firma anschließend nur die Kommune, nicht aber das Land Niedersachsen haftbar machen. Jetzt bleibt abzuwarten, ob die vom Bürgermeister erlassene Ausnahmeregelung für Bantorf Bestand hat.

Foto: ta