„Ist die Bürgerbefragung noch notwendig?“

Zum Thema Straßenausbau bezieht die Siedlergemeinschaft Hohenbostel erneut Stellung

BARSINGHAUSEN (red).

„Der Verband Wohneigentum Niedersachsen e.V. hier die Siedlergemeinschaft Hohenbostel-Bördedörfer e.V. ist der vollen Überzeugung, das die Bürgerbefragung zu den Strassen- anliegergebühren durch die Aussage der SPD nicht mehr not- wendig und rechtlich nicht zulässig ist, weil hier schon eine offizielle Beeinflussung vorliegt. Es ist ja auch schön, dass die SPD sich als erste Partei geoutet hat. Hier mit der Aussage in der Zeitung, das die Mehrheit der Partei für eine Beibehaltung der jetzigen Regelung ist. Diese Regelung sagt klar, die Hausbesitzer zahlen die Anliegergebühren für den Strassenausbau. Jetzt lässt sich auch die Aussage einiger Mitglieder der Partei zuordnen, die Hausbesitzer sollten anfangen zu sparen, damit sie die Strassen- ausbaubeiträge bezahlen können. Es ist klar die Kosten können die Hausbesitzer nicht allein tragen. Viele ältere Hausbesitzer bekommen durch ihr Alter keine Kredite mehr. Viele würden in den finanziellen Ruin getrieben. Hier stellt sich die Frage, ob das das Ziel der Politik ist. Es geht nur über eine sozialverträgliche Finanzierung, indem man alle daran beteilligt. Hier hat die AVgKD mit den Siedlern verschiedene Vorschläge vorgelegt. Also haben die Siedler auch hier ihre Mitarbeit bewiesen. Die Siedlergemeinschaften mit der AVgKD treten ein für die Abschaffung der Strassenausbaubeitragssatzung und für eine sozialver- trägliche Finanzierung. Hinter dieser Meinung steht auch der Landes- und Bundesverband. Es wurden auch schon einige Erfolge in Berlin, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Württemberg erreicht, wo diese Satzung abgeschafft wurde. Die ganze Diskussion ist im übrigen überflüssig, wenn die Stadt sich so verhalten würde, wie es in Ronnenberg praktiziert wird, hier zahlt die Stadt die Strassensanierung über die Verkehrssicherheitspflicht aus den Grundsteuereinnahmen. Auch wird die Strassenausbaubeitragssatzung nicht grundsätzlich in allen Gemeinden angewendet. Manche haben keine Satzung, andere wenden sie an und andere wieder nicht. Dies bezeichnet man in unseren Augen als Willkür bzw. keine klare Regelung. Wir behalten uns weiterhin vor, unsere Mitglieder laufend aufzuklären.“

Hans-Joachim Tilgner, stellv.Vors.d.SGM Hohenbostel

 

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