„Krawatte“: Kulturverein muss mehrjährige Bankbürgschaft vorlegen

Aufgrund eines veränderten Kosten- und Finanzierungsplans muss der Rat erneut über die Gewährung eines städtischen Zuschusses in Höhe von 100.000 Euro entscheiden

BARSINGHAUSEN (red). Der Rat wird am kommenden Donnerstag erneut über die Gewährung eines städtischen Zuschusses für den Kulturverein Krawatte in Höhe von 100.000 Euro entscheiden. Grund sind die veränderten Rahmenbedingungen für die Sanierung der geplanten Kulturfabrik an der Egestorfer Straße. Die geänderte Beschlussempfehlung lautet:

Die Verwaltung wird beauftragt,
1. den Bewilligungsbescheid vom 20.10.2017 an den Kulturverein Krawatte e. V. zum Investitionskostenzuschuss an die Kulturfabrik Krawatte für die Baumaßnahme „Erster Bauabschnitt – Innenausbau – Ausbau Foyer“ aufzuheben,
2. aufgrund des vom Kulturverein Krawatte e. V. vorgelegten Kosten- und Finanzierungsplanes vom 18.01.2018 einen geänderten Bescheid zur Gewährung eines verlorenen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses i. H. v. 100.000,00 € zu erlassen, dessen Auflagen gemäß des Bewilligungsbescheides vom 20.10.2017 unverändert bleiben,
3. den Kulturverein Krawatte e. V. aufzufordern, vor Auszahlung des Zuschusses eine selbstschuldnerische, mit Einredeverzicht versehene unbedingte Bankbürgschaft einer deutschen Bank, Volksbank oder Sparkasse vorzulegen, wobei die Bürgschaft nach Abschluss des zweiten Bauabschnitts (Dachsanierung, Glasfassade, Sheddächer, Schall und Brandschutzgutachten, Statik sowie Planungskosten) noch weitere fünf Jahre laufen muss.

Der aufgrund des vom Verwaltungsausschuss im Umlaufverfahren am 29.08.2017 (Beschlussvorlage XVIII/0292) gefassten Beschlüsse erteilte Bewilligungsbescheid der Stadt Barsinghausen vom 20.10.2017 an den Kulturverein Krawatte e. V. ist aufgrund von veränderten Bedingungen in der Bauausführung und Kosten- und Finanzierungsplanung aufzuheben. Der Kulturverein Krawatte e. V. teilte am 22.01.2018 in einem Gespräch seine veränderten Ausgangsbedingungen für sein Vorhaben zur Errichtung eines soziokulturellen Zentrums „Kulturfabrik Krawatte“ mit. Aus den ursprünglich drei geplanten Bauabschnitten sind nunmehr fünf Bauabschnitte mit veränderten Maßnahmen und Förderern geworden. Grundlage für den Bewilligungsbescheid vom 20.10.2017 war der Antrag vom 28.10.2016 des Kulturvereins Krawatte e. V. auf Gewährung einer Förderung/Zuschusses für die Errichtung eines soziokulturellen Zentrums für die Baumaßnahme „Innenausbau – Ausbau des Foyers“ als ersten Bauabschnitt.
Maßnahmenaufzählung gemäß Antrag aus Oktober 2016:
– Dachsanierung
– Heizung BA 1
– Fassade Foyer
– Planungskosten BA 1
– Gutachten
– Sanierung RW-Grundleitungen
– Ausbau Foyer/Trennwände
– Außenanlagen
– Planungskosten anteilig
Nach den neuen Planungen (siehe Anlage: Baukosten- und Förderbedarf Kulturfabrik Krawatte) sollen in dem Ersten Bauabschnitt, der bis Juni 2018 abgeschlossen sein soll, nunmehr folgende Arbeiten durchgeführt werden:
– Dachsanierung
– Glasfassade Sheddächer
– Statiker
– Schallschutzgutachten
– Brandschutzgutachten
– ggf. zusätzliche Baugenehmigung
– Planungskosten
Der ursprünglich für den Ersten Bauabschnitt geplante „Ausbau des Foyers“ rutscht nach den neuen Planungen in einen zweiten Bauabschnitt. Dieser beinhaltet die folgenden Arbeiten:
– Abbruch Trockenbau
– Ausbau Foyer/Trennwände/WC
– Fassade Foyer/Außentüren NOA NOA
– Heizung/Kesselanlage
– Heizung/ Rohleitungen und Heizkörper
– Außenanlage
– Sanierung RW-Grundleitungen
– Planungskosten
Damit haben sich inhaltlich die Grundlagen für die Bewilligung eines Investitionskostenzuschusses i. H. v. 100.000,00 € verändert und der Bescheid vom 20.10.2017 ist aufzuheben. Grundgedanke des Ursprungsbescheides war es, dass mit dem gesicherten Zuschuss ein nutzbarer Gebäudeteil gefördert werden soll. Dieser wird aber nun erst nach Abschluss des zweiten Bauabschnittes zur Verfügung stehen. Vom Zeitplan her ist der Abschluss des zweiten Bauabschnittes für Oktober 2018 vorgesehen und entspricht damit zeitlich der ursprünglichen Planung des ersten Bauabschnittes. Da die Veränderungen der Bauabschnitte und einzelnen Maßnahmen aber keinen Einfluss auf die Grundsatzentscheidung zur Förderung eines soziokulturellen Zentrums nehmen, steht der Bewilligung eines Investitionskostenzuschusses i. H. v. 100.000,00 € unter Erlass eines neuen Bescheides unter Berücksichtigung der Änderungen nichts entgegen. Zur Absicherung des Investitionszuschusses soll die Auszahlung unter der Bedingung erfolgen, dass der Kulturverein Krawatte e. V. die Kulturfabrik Krawatte vom Zeitpunkt der Fertigstellung des zweiten Bauabschnittes an für mindestens 25 Jahre im Rahmen des vorgelegten Betriebskonzeptes betreibt, sich der Kulturverein Krawatte e. V. in diesem Zeitraum nicht auflöst und nicht in die Insolvenz fällt. Zur Absicherung des möglichen Rückzahlungsanspruchs hat der Kulturverein Krawatte e. V. vor Auszahlung des Investitionszuschusses eine selbstschuldnerische, mit Einredeverzicht versehene unbedingte Bankbürgschaft vorzulegen, die mit Abschluss des Ersten Bauabschnittes (Juni 2018) noch weitere fünf Jahre laufen muss