Lärmbelästigung durch Großkaliber-Schützenverein: FDP-Ratsherr Bernhard Klockow rät betroffenen Anwohnern zur Klage

Die Erteilung der Genehmigung für den Schießbetrieb durch die Region Hannover bezeichnet der frühere Leiter des Gewerbeaufsichtsamtes als „grottenschlechte Arbeit“

BARSINGHAUSEN (ta). Deister Echo: Herr Klockow, als ehemaliger Leiter des Gewerbeaufsichtsamtes und als ehemaliger Regionsabgeordneter haben Sie doch sicher eine Meinung zur Erteilung der Betriebsgenehmigung für den Schützenverein für Groß- und Kleinkaliber?

Bernhard Klockow: „Zu allererst muss man wissen, dass es sich bei dem Genehmigungsverfahren durch die Region Hannover um eine Neuzulassung und nicht um eine Wiederinbetriebnahme einer bestehenden Anlage handelt, denn die ehemalige Schützengesellschaft hat dort ja nur mit Kleinkalibern geschossen. Darüber hinaus hat der Betrieb schon lange geruht. Eine praktisch „gewerbliche“ Genehmigung nach dem Bundesimmisionsschutzgesetz für „einen offenen Schießstand für Großkaliber“ ist etwas völlig anderes und eben auch Neues! Die Region als Umweltschutzbehörde hätte hierfür die Genehmigung in dieser Ausprägung nie und nimmer erteilen dürfen, es wurde fehlerhaft gearbeitet. Nicht nachzuvollziehen ist, warum die Genehmigung auch für Sonntage gilt.  Naturschutz- und Tierschutzbelange sind nicht ausreichend berücksichtigt worden. Bei dieser Dimension hätte die Behörde von sich aus Nachbarn wie auch die betroffenen Vereine (Tierschutzverein und Polizeihundesportverein) beteiligen sollen. Fehlerhaft ist aber auch das Schallschutzgutachten vom TÜV-Nord. Da sich in der Nähe ein reines Wohngebiet befindet, gilt ein besonderes Schutzbedürfnis. Selbst in der Deisterstraße hinter Iso-Glasscheiben habe ich mich über die Ballerei sehr gewundert! Außerdem wurde der Halleffekt durch das Gelände um die Schießanlage herum offensichtlich in keinster Weise in Betracht gezogen. Anlagen dieser Art gehören in Hallen und nicht in die Nähe von Wohnbebauung und in Landschaftsschutzgebiete für Erholungssuchende!“

Deister Echo: Nun liegt die Genehmigung aber vor. Wie können sich Betroffene gegen den Lärm wehren und welche Lösung für das Problem gibt es?

Bernhard Klockow:  „Die Stadtverwaltung ist bei dem Verfahren außen vor, weil es sich hier um eine ganz andere rechtliche Ebene handelt. Gleiches gilt für die Fraktionen des Rates, die haben hier schlichtweg nichts mehr zu melden. Gespräche in einem von der Stadtverwaltung initiierten Dialogkreis sind zwar nett gemeint, bringen aber nichts. Die Genehmigungsunterlagen wurden nun aber öffentlich bei der Stadt und der Region Hannover ausgelegt. Die Widerspruchsfrist läuft bereits und endet Anfang kommenden Jahres, das heißt, wenn bis dahin nicht gegen die erteilte Genehmigung geklagt oder Widerspruch erhoben wird, hat der Schützenverein  eine nicht mehr angreifbare Genehmigung. Ich rechne nun damit, dass der Verein das Schießen mit Großkalibern aus taktischen Gründen erst einmal bis zum Ablauf der Einspruchsfrist komplett einstellt, um die Gemüter der zu Recht aufgebrachten Anwohner zu beruhigen. Ist die Widerspruchsfrist dann abgelaufen, kann im Rahmen der erteilten Genehmigung wieder geschossen werden. Darum sollten sich betroffene Anwohner zusammenschließen, um jetzt zeitnah Geld für einen Fachanwalt und einen eigenen Lärmsachverständigen zu sammeln. Ziel muss dabei sein, das vorliegende Gutachten abzuklopfen und zu zerpflücken.“

Deister Echo: Gibt es keine anderen Möglichkeiten?

Bernhard Klockow: „Letztendlich bleibt nur der Klageweg, um die erteilte Genehmigung zu Fall zu bringen. Und das ist auch gut möglich, denn für mich ist das Lärmgutachten mit den darin festgesetzten Zeiten für Großkaliber, die von der Region Hannover übernommen worden sind, so fehlerhaft, dass die Genehmigung vom Verwaltungsgericht kassiert werden kann. Natürlich kann die Anlage auch eingehaust werden. Wenn ich richtig gehört habe, möchte der Verein nun Geld aus den Sportfördertöpfen dafür haben.“

Deister Echo: Finden Sie das ok?

Bernhard Klockow: „Na ja: Der Verein verdient meines Wissens damit Geld. Denn es sollen dem Vernehmen nach auch Sportschützen aus ganz Deutschland hier schießen dürfen ebenso wie Privatpersonen gegen einen  entsprechenden Preis! Der Verein hätte demnach eine privatwirtschaftliche Seite. Ich halte es für sehr problematisch, für diese so schlecht geplante und genehmigte Anlage öffentliche Sportfördermittel nachzuschießen. Es bleibt aber immer noch die Frage des sehr sensiblen Erholungsbereiches – auch für Hundegänger. Ich denke, es lohnt sich, Akteneinsicht in die gesamte Genehmigungsakte zu nehmen. Ich finde es auch erstaunlich, dass der Antrag im Juli eingegangen und schon im September 2017 positiv beschieden worden ist. Im Vergleich zu vielen anderen Verfahren der Region Hannover ist das bemerkenswert und ungewöhnlich schnell.“

Foto: ta