„Schießstände gehören abgeriegelt“

Zum Lärmproblem durch den Schützenverein für Groß- und Kleinkaliber hat die NABU-Vorsitzende, Elke Steinhoff, einen Leserbrief geschrieben

BARSINGHAUSEN (red). „Es widerspricht dem gesunden Menschenverstand, wie in einem Landschaftsschutzgebiet mit hohem Schutzstatus eine derartige Anlage erlaubt werden konnte. Ich war bei der Bürgerversammlung dabei und habe mir die „Bestimmungen und Zwänge“ des Regionssprechers und des ersten Stadtrats angehört, die die Genehmigung verteidigten. Erst aus der Presse und von aufgebrachten Bürgern erfuhr ich von der Problematik, Schüsse habe ich selbst nicht gehört. Zunächst wollte Ich mir ein eigenes Bild von der Lage machen und besuchte alle Schießstände Im Deisterbereich nahe Barsinghausens. Beim Schießstand in den Schütten kam ich wegen der Verbotsschilder gar nicht an die Anlage heran, deshalb wählte ich den Weg über den alten Steinbruch nebenan. Dabei fiel mir die wunderbar unberührte Natur dort auf, einem „Urwald“ oder „Natinalpark“ gleich  gab es in dem schwer zugänglichen Steinbruch-Gelände alles, was man sich als Naturfreund nur wünschen kann. Ich konnte die Anlage von oben betrachten: ein enormer Flächenverbrauch bedingt durch die vielen Gebäude, Zuwegungen und den großen, freigeholzten Parkplatz. So ein „Störfaktor“ mit den Beunruhigungen und Belastungen durch Verkehr, Transporte, Bautätigkeiten, Immissionen und Menschenansammlungen allein auch ohne den unzumutbaren Krach ist einfach nicht mehr zeitgemäß und würde heute neu beantragt niemals in einem so sensiblen Natur- und Erholungsraum genehmigt werden. Die Schießerlaubnis mit großkalibrigen Waffen ist hier in Barsinghausen eine Neuzulassung und mit den Bestimmungen eines Landschaftsschutzgebietes nicht vereinbar. Der Betrieb hätte unbedingt von den Verantwortlichen verhindert werden können und müssen. Es kann nicht angehen, dass eine kleine Gruppe von Hobbyschützen zu Lasten von Natur und Mensch derart vorgehen darf. Deren Argument: „Wir kommen den Klägern ja schon entgegen, jetzt sollten auch diese uns entgegen kommen!“ ist zynisch. Hier geht es  um einen „Täter- Opfer-Konflikt“, da können Leidtragende nicht nachgeben. Ich meine auch, das Gutachten zur Genehmigung der Anlage gehört unbedingt auf den Prüfstand, es sollte juristisch angefochten werden. Schießstände gehören abgeriegelt in Gewerbe- , besser noch in Induststriegebiete, wo Mensch und Natur nicht beeinträchtigt werden.“

Elke Steinhoff (NABU)

 

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