Waffen sind ohnehin tabu
BARSINGHAUSEN (red). Vom 25. bis 27. August findet in der Innenstadt in Barsinghausen das diesjährige Stadtfest statt. Auch in Barsinghausen wird es aufgrund der Ereignisse u. a. in Nizza und Berlin erhöhte Sicherheitsmaßnahmen geben. Die Stadtverwaltung Barsinghausen bittet daher alle Besucherinnen und Besucher Rucksäcke, große Taschen, Beutel oder ähnliche Tragetaschen zu Hause zu lassen. Es soll damit vermieden werden, dass es zu irgendwelchen Irritationen kommen könnte, die den hoffentlich friedlichen Verlauf der Veranstaltung stören könnten. Der Bürgermeister bittet die Besucherinnen und Besucher der Bitte Folge zu leisten. Im Falle von Störungen der Veranstaltung durch Besucherinnen und Besucher ist die Polizei berechtigt, Platzverweise auszusprechen. Ferner weist die Stadtverwaltung ausdrücklich auf die Bestimmungen des Waffengesetzes hin. Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes mitführen. Zu den Waffen zählen Schusswaffen, aber auch Hieb- und Stoßwaffen z. B. Messer. Ferner ist auch das Mitführen sogenannter Anscheinswaffen verboten.