Trunkenheitsfahrt hat rechtliches Verfahren zur Folge

BARSINGHAUSEN (red). 

Gestern, gegen 22.45 Uhr, befuhr ein 32-jähriger Bad Nenndorfer mit seinem Pkw Opel die B 65, Mindener Straße. Dort wurde er durch Beamte des Kommissariats angehalten und kontrolliert. Bei der Kontrolle stellten die Beamten Verdachtsmomente auf den Konsum von Alkohol fest. Ein vor Ort durchgeführter Alcotest ergab ein Promille. Nach Entnahme einer Blutprobe wurde der Betroffene wieder entlassen. Ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingleitet.