Windkraftanlagen-Repowering: Kommunalaufsicht stuft ablehnenden Heranziehungsbeschluss des Rates als rechtswidrig ein

SPD und Grüne sehen sich bestätigt, dass der Beschluss des Verwaltungsausschusses gültig ist / Bürgermeister Marc Lahmann widerspricht 

Unbenannt

Die Ratsbeschlüsse zum Repowering von Windenergieanlagen waren nach Ansicht der Region Hannover rechtswidrig.

BARSINGHAUSEN (ta/red). Im Streit um das Repowering von Windkraftanlagen hat die Kommunalaufsicht der Region Hannover nun den Standpunkt der rot-grünen Ratsmehrheit gestärkt und die ablehnenden Heranziehungsbeschlüsse des Rates als rechtswidrig eingestuft. Zur Erinnerung – der Verwaltungsausschuss hatte der Vergrößerung von Windkraftanlagen grünes Licht erteilt. Bürgermeister Marc Lahmann hatte sich seinerseits mit einer Reihe von Einwendungen sowohl an die Kommunalaufsicht als auch an das Landesinnenministerium gewandt. Es folgte eine denkwürdige Ratssitzung am 24. September, in der die Opposition aus CDU,FDP, AfB und UWG den Beschluss des Verwaltungsausschusses durch einen sogenannten Heranziehungsbeschluss kippte. SPD und Bündnisgrüne hatten in besagter Sitzung dieses Vorgehen als nicht rechtmäßig bemängelt und die Abstimmung geschlossen boykottiert. SPD und Grüne schalteten daraufhin ihrerseits die Kommunalaufsicht ein. In Vertretung von Regionspräsident Hauke Jagau hat Dezernent Axel Priebs von der Region Hannover nun den Gremien der Stadt und dem Ratsvorsitzenden, Bernd Gronenberg (SPD), mitgeteilt, dass die besagten Ratsbeschlüsse nach Ansicht der Kommunalaufsicht gegen geltendes Recht verstießen. In Form einer Pressemitteilung nimmt die rot-grüne Ratsmehrheit dazu wie folgt Stellung:

„Mit ihrem Schreiben vom 19.11.2015 hat die Kommunalaufsicht deutlich bestätigt, dass die Beschlüsse in der Ratssitzung am 24.09.2015 unter Tagesordnungspunkt 11 gegen geltendes Recht verstoßen. Die Kommunalaufsicht hat von ihrer Möglichkeit, die Beschlüsse zu beanstanden vorerst nicht Gebrauch gemacht, da das Baugenehmigungsverfahren für die Windenergieanlage noch in Bearbeitung ist. „Unabhängig von der Frage der Windenergieanlage zeigt sich jedoch nun, wie sehr grundlegende Verfahrensregeln eines Rates von Bürgermeister, CDU, FDP, AfB und UWG ignoriert werden und demokratische Gepflogenheiten mit Füßen getreten werden.“, so Reinhard Dobelmann, Vorsitzender der SPD Barsinghausen. Schon in der streitigen Ratssitzung wurde der Bürgermeister darauf hingewiesen, dass das angestrebte Verfahren nicht rechtmäßig sein kann, da ein Informationspunkt behandelt wurde, der zum Gegenstand hatte, dass der Bürgermeister über seinen Einspruch bei der Kommunalaufsicht berichtete. „Diesen Informationsgegenstand in einen Beschlussgegenstand umzuwandeln, ist rechtlich schon äußerst fragwürdig.“, betonte Dr. Dirk Härdrich in der damaligen Ratssitzung und kündigte daraufhin an, dass die Gruppe SPD/Grüne sich an der Abstimmung nicht beteiligen wird. „Wenn jederzeit im Rat über Sachfragen entschieden werden könnte, die bereits abschließend im Verwaltungsausschuss beschlossen wurden, wäre Willkür in Ratssitzungen ja Tür und Tor geöffnet.“, so Ulrike Westphal, die in der Ratssitzung bereits durch Vorlesen des eindeutigen Gesetzestextes versuchte, Bürgermeister Lahmann und die Gegenseite von ihrem rechtswidrigen Verhalten abzubringen. Neben diesem grundsätzlich sehr fragwürdigen Vorgehen hat die Kommunalaufsicht nun bestätigt, dass der Rat nicht die Befugnis hatte, einen sogenannten Heranziehungs- und Sachbeschluss zu fassen. „Immer wieder wirft uns die CDU-Fraktion vor, dass wir uns nicht um ein besseres Klima im Rat bemühen würden.“, stellen die Fraktionsvorsitzenden Ulrike Westphal und Peter Messing gemeinsam fest, „Hier zeigt sich jedoch nun, wer im Rat unkollegial und nötigenfalls durch Ignoranz von kommunalrechtlichen Grundsätzen, arrogant Politik macht.“ Es ist enttäuschend, wie wenig dies die beschlussfassenden Fraktionen am 24.09.2015 interessierte und wie gewissenlos die ratserfahrenen Mitglieder von CDU, FDP und AfB dieses Vorgehen mitgetragen haben. „Viele langjährige Ratsmitglieder von CDU, FDP und AfB müssen erkannt haben, dass das Verfahren nicht rechtmäßig ist, ignorierten dies jedoch einfach.“, so Maximilian Schneider (SPD) abschließend.“

„Die Rechtsauffassung der Region teile ich nicht“, sagt hingegen Bürgermeister Marc Lahmann. Bei dem Ratsbeschluss handele es sich um einen innerverwaltlichen Akt, der vollzogen worden sei. Der Verwaltungschef betont zudem, dass die Kommunalaufsicht in Person von Axel Priebs den Ratsbeschluss ausdrücklich nicht beanstandet habe. Daher bleibe der Ratsbeschluss gültig und es bestehe momentan auch keine Handlungsnotwendigkeit. Lahmann bleibt auch bei der Auffassung, dass der vorangegangene Beschluss des Verwaltungsausschusses rechtswidrig gewesen sei. Hauptorgan der städtischen Gremien sei nun einmal der Rat, auch weil sich dieser aus gewählten Vertretern zusammensetze. „Wenn sich zwei Organe der Stadt streiten, gilt nach meiner Auffassung das demokratisch legitimierte Organ. Ein solcher Streit kann auch nicht an die übergeordneten Aufsichtsbehörden übertragen werden“, unterstreicht Lahmann.