1. Nachtragshaushalt der Stadt weist einen Überschuss von fast vier Millionen Euro aus

Fachkräftemangel führt zu offenen Stellen in der Verwaltung / Konjunktur wirkt sich positiv auf Finanzen aus

BARSINGHAUSEN (red). Die Stadtverwaltung hat den Entwurf eines 1. Nachtragshaushalts festgestellt und den erarbeitet und in die politische Beratung eingebracht. Damit sollen erste Änderungen am ursprünglich beschlossenen Doppelhaushalt 2018/2019 vorgenommen werden. Die Änderungen im 1. Nachtragshaushalt für das Jahr 2018 führen zu einer Verbesserung des bisherigen Jahresergebnisses um 2.181.300 EUR und damit zu einem Überschuss von insgesamt 3.934.100 EUR. Außerdem konnte die sogenannte freie Spitze im Haushaltsjahr 2018 auf 5.218.300 EUR erhöht werden. Das bedeutet, dass in dieser Höhe Investitionen aus erwirtschafteten Liquiditätsüberschüssen, also ohne Kreditaufnahme, finanziert werden können. Anlass für den Erlass des Nachtragshaushaltes ist die neue Entgeltordnung des Tarifvertrages für den Öffentlichen Dienst (TVÖD), die eine Reihe an Stellenneubewertungen mit sich gebracht hat. Bürgermeister Marc Lahmann zeigt sich erfreut, dass dank der neuen Entgeltordnung die Voraussetzungen zur Beförderung vieler und langjähriger Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geschaffen wurden und gleichermaßen die Attraktivität des öffentlichen Dienstes gestärkt wurde. Darüber hinaus wurden die aktuellen positiven Entwicklungen der Steuererträge berücksichtigt. Die gute Wirtschaftslage setzt sich auch in 2018 fort, sagt Lahmann. Dies werde u.a. an der Höhe der Gewerbesteuererträge deutlich, deren Ansatz um 2,8 Mio. EUR erhöht werden konnte. Aber auch die Anteile aus der Einkommensteuer, die die größte Einnahmequelle der Stadt darstellen, haben sich nochmals um 250.000 EUR auf 15,75 Mio. gesteigert. Trotz der deutlichen Ertragssteigerungen kämpft die Stadt nach wie vor mit dem vorherrschenden Fachkräftemangel. Das hat zur Folge, dass eingeplante Stellen nicht oder deutlich verspätet besetzt werden können. Damit verbunden sind Personalkosteneinsparungen, die sich derzeit auf rd. 0,5 Mio. EUR belaufen. Eine Einsparung, auf die ich gern verzichtet hätte, um die notwendige personelle Entlastung zu schaffen, gesteht Lahmann ein. Neben den Ertragssteigerungen und Einsparungen gab es aber auch eine Reihe von Baumaßnahmen, die neu veranschlagt werden mussten. Aufgrund von diversen Überprüfungen wie bspw. durch den TÜV, den Gemeindeunfallversicherungsverband oder Statikkontrollen sind eine Reihe an Maßnahmen erkannt worden, die mit dem 1. Nachtragshaushalt abgesichert abgesichert werden. Nennenswert sind hier die Erneuerung der Grundleitungen an der Albert-Schweitzer-Schule, eine Absturzsicherung an der Wilhelm-Stedler-Schule sowie die Beseitigung eines Feuchteschadens am Kindergarten Ohweg. Die eingangs erwähnten Ertragssteigerungen führen unweigerlich zu einer höheren Regions- sowie Gewerbesteuerumlage. Der Ansatz der Regionsumlage musste um 800.000 EUR erhöht und die Gewerbesteuerumlage wird um 460.000 EUR höher veranschlagt werden. Systemimmanente Anpassungen, die eine Erhöhung der Steuerkraft zwangsläufig mit sich bringt, erläutert Lahmann. Neben den konsumtiven Anpassungen im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit hat die Verwaltung auf den Trend der steigenden investiven Haushaltsreste der vergangenen Jahre reagiert und eine umfassende Investitionsanalyse durchgeführt. Im Ergebnis führt diese zu diversen Mittelverschiebungen, so dass die Bildung von Haushaltsreste deutlich reduziert werden wird. Bürgermeister Lahmann ist sich sicher, dass diese neue Herangehensweise kurz- und mittelfristig ihre Früchte tragen wird. Allein in 2018 konnte so die Bildung von rd. 4,5 Mio. EUR an neuen Haushaltsresten vermieden werden. Darüber hinaus führen die Änderungen in der laufenden Verwaltungstätigkeit und in der Investitionstätigkeit zu einer Reduzierung des rechnerischen Kreditbedarfs. Der Kreditbedarf konnte in 2018 von bisher 8.081.300 EUR auf 5.184.600 EUR reduziert werden. Diese Verschiebungen der Investitionen wirken sich unweigerlich auf das kommende Haushaltsjahr 2019 aus. Daher musste bereits jetzt eine Anpassung des Haushaltes 2019 vorgenommen werden. Eine unübliche Situation, auch für die Verwaltung, so Lahmann. Die grundlegenden Änderungen für das Jahr 2019, die sich aus der Steuerschätzung im November und der Bekanntgabe der vorläufigen Berechnungsgrundlagen für den Finanzausgleich am Ende des Jahres ergeben, werden allerdings erst zu Beginn des kommenden Jahres abgebildet werden können. Daher steht bereits jetzt der Erlass einer weiteren Nachtragshaushaltssatzung im Februar 2019 fest auf dem Terminplan der Verwaltung.