2016er Restabfallsäcke nur noch kurzzeitig gültig

aha nimmt alte Säcke aus Kulanz noch am ersten Abholtag 2017 mit

ahaREGION (red). Seit 1. Januar 2014 gelten für alle Kundinnen und Kunden von aha einheitliche Regeln für die Müllabfuhr und die Gebührenabrechnung. Der Restabfallbehälter ist seitdem der Standard im Abfuhrsystem von aha. Alle aha-Kundinnen und -Kunden in der Region Hannover bestellen ihr benötigtes und gewünschtes Restabfallvolumen nun für ein Jahr und bezahlen es über den Gebührenbescheid. Sie können die Restabfallsäcke nicht mehr wie vorher im Einzelhandel kaufen. Der Grund für diese Änderung ist eine einheitliche Behandlung der Kunden und Kundinnen mit Restabfallsäcken und Restabfallbehältern. Weil das nicht genutzte Restabfallvolumen eines Kunden mit Behälter nach jeder Leerung verfällt und nicht gesammelt und ins neue Jahr übertragen werden kann, gilt das auch für Kunden mit Restabfallsäcken: Die Säcke aus 2016 verlieren mit dem Jahreswechsel ihre Gültigkeit und werden nicht mehr abgeholt. Aus Kulanzgründen nimmt aha die Säcke aus dem Jahr 2016 noch bis spätestens 13. Januar 2017 mit. Damit ist gewährleistet, dass die im alten Jahr angefallenen Abfälle auch noch mit den 2016er Restabfallsäcken am jeweils ersten Abfuhrtag des neuen Jahres entsorgt werden können. aha bittet daher darum, die ungültigen Säcke nach dem ersten Abholtag im neuen Jahr nicht mehr bereitzustellen. Die neuen 2017er Restabfallsäcke werden im kommenden Jahr ab dem 2. Januar bis 31. Dezember 2017 abgeholt. Wer mehr oder weniger Abfallbehältervolumen benötigt als ursprünglich angenommen, kann dieses jederzeit anpassen. Dabei ist nur zu beachten, dass das minimale Restabfallvolumen bei 10 Litern pro Person und Woche liegt. Die Änderungen sind schriftlich möglich und werden grundsätzlich zum 1. des Folgemonats nach Antragstellung wirksam. Wer mehr Volumen benötigt, bekommt entsprechend eine größere Tonne oder neue Gutscheine oder Säcke ausgehändigt.