50-Jähriger handelt sich Strafverfahren wegen des Fahrens unter Drogeneinfluss und ohne Fahrerlaubnis ein

KIRCHDORF/EGESTORF (red).

Am Samstag gegen 22 Uhr wird im Bereich „Die Heide“ eine Verkehrskontrolle durchgeführt. Der 50-jährige Barsinghäuser, unterwegs mit einem VW Golf, kann keine Fahrerlaubnis vorlegen. Zudem besteht der Verdacht der Beeinflussung durch Betäubungsmittel. Daher wird die Entnahme einer Blutprobe angeordnet. Gegen den Fahrzeugführer wird ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und ein Verfahren wegen Führens eines Kfz unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln eingeleitet. Zudem wird ihm die Weiterfahrt untersagt und der Fahrzeugschlüssel sichergestellt.