BARSINGHAUSEN (red).
Am 31. Januar endet die durch die Düngeverordnung festgelegte Sperrfrist für stickstoffhaltige Dünger. Damit können Landwirte ab Anfang Februar diese Düngemittel wieder auf Acker- und Grünlandflächen ausbringen, so die Fachberater der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Der Gesetzgeber hat diese Pause verordnet, weil die Vegetation in den Wintermonaten ruht und kaum Nährstoffe aufnimmt. Die Sperrfrist betrifft Gülle, Jauche, Gärreste aus Biogasanlagen, Geflügelkot, stickstoffhaltige Mineraldünger sowie viele Klärschlämme. Diese Dünger dürfen laut Düngeverordnung auf Ackerland vom 1. November bis 31. Januar und auf Grünland vom 15. November bis 31. Januar grundsätzlich nicht ausgebracht werden. Ausgenommen von der Sperrfrist ist Stallmist. Dessen Stickstoff ist organisch gebunden und wird erst bei höheren Temperaturen, wenn auch die Natur wieder erwacht, in eine pflanzenverfügbare Form umgewandelt und von der Vegetation aufgenommen, so die LWK.