Absenkung des Fahreinstiegsalters: Deutsche Verkehrswacht begrüßt Modellversuch

LAND/REGION (red).

Der Präsident der Deutsche Verkehrswacht, Prof. Kurt Bodewig, begrüßt ausdrücklich die Absicht des niedersächsischen Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies, die Altersgrenze des begleiteten Fahrens ab 17, kurz BF17, in einem Modellversuch künftig auf 16 Jahre abzusenken. Langfristig könne durch eine Bundesratsinitiative und Änderung des europäischen Rechtes ein Modell für Europa geschaffen werden: „Das Begleitete Fahren (BF17) ist ein Erfolgsmodell. Wir müssen den jungen Menschen mehr Zeit für diese Begleitphase in einem BF16 schaffen“, so Bodewig. Bereits bei der Einführung von BF17 hatte Niedersachsen 2004 die Verkehrswacht an seiner Seite. Für seine Vorreiterrolle erntete das Land damals zunächst viel Kritik. Erst als nachweisbar war, dass die Unfallbeteiligung von BF17-Absolventen nach dem begleiteten Fahren um rund 20 Prozent niedriger lag als die Unfallbeteiligung herkömmlicher Fahranfänger, zog ein Bundesland nach dem anderen nach. Jetzt hatte die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ein Forschungsprojekt in Auftrag gegeben, nach dessen Ergebnis für keine andere Fahranfängermaßnahme in Deutschland eine vergleichbar hohe Sicherheitswirksamkeit nachgewiesen werden konnte wie für BF17. Eine längere Begleitphase, so der BASt-Bericht, könnte den Erfolg weiter steigern. Prof. Kurt Bodewig, Bundesminister a.D.: „Die viele Jugendliche haben aufgrund von Schulstress in der Oberstufe oder in der Berufsschule, gerade wenn Prüfungen anstehen, zu wenig Zeit, die Möglichkeiten des begleiteten Fahrens voll auszuschöpfen. Wenn wir ihnen erlauben, schon früher mit dem Führerschein anzufangen, haben sie mehr Zeit, Fahrroutine zu sammeln.“ Derzeit lässt das europäische Recht einen Führerscheinerwerb mit 16 Jahren, als Voraussetzung für das frühzeitige begleitete Fahren, noch nicht zu. Experten sehen das Problem für lösbar an, beispielsweise durch eine Bundesratsinitiative, um das Gesetz zu ändern. Das „begleitete Fahren“ ist eine Sonderreglung und gilt seit 2011 bundesweit. Jugendliche erhalten nach erfolgreicher Fahrprüfung eine Prüfungsbescheinigung, die als Fahrerlaubnis dient. Sie können damit bereits ab dem 17. Lebensjahr Auto fahren – allerdings nur in Begleitung einer Person, die mindestens 30 Jahre alt ist und seit mindestens fünf Jahren einen Führerschein besitzt. In einer längeren Phase des begleiteten Autofahrens könnten Jugendliche mehr Fahrkenntnisse sammeln, auch in anspruchsvollen Situationen wie bei einer Fahrt im Starkregen oder auf einer vollen Autobahn. Durch die Anwesenheit einer Begleitperson fühlt sich, so die BASt-Studie, ein BF17-Fahrer sicherer, fährt ruhiger und lernt, Herausforderungen stressfreier zu begegnen. Durch die Kombination unterschiedlicher Lernsituationen sinkt das Unfallrisiko, wenn die Jugendlichen ab 18 alleine fahren.

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