Änderung bei der Wohnungsbauprämie: Einzahlungen vor Silvester überprüfen

BARSINGHAUSEN/WERBEARTIKEL (red).

LBS-Gebietsleiterin Petra Schubert gibt Tipps.

Vermögenswirksame Leistungen werden ab dem Sparjahr 2024 grundsätzlich nicht mehr mit der Wohnungsbauprämie (WoP) gefördert. Wer also weiterhin die höchstmögliche Prämie von 70 Euro jährlich erhalten will, muss den gesetzlichen Höchstbetrag der prämienbegünstigten Aufwendungen von 700 Euro durch eigene Einzahlungen bzw. Zinsgutschriften sicherstellen. Für Verheiratete gelten die doppelten Summen, die Einkommensgrenzen liegen bei 35.000 bzw. 70.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Hintergrund der Neuerung ist die Erhöhung der Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage auf 40.000 Euro bei Alleinstehenden bzw. 80.000 Euro bei Verheirateten. Gebietsleiterin Petra Schubert der LBS in Barsinghausen empfiehlt: „Da die Einzahlungen in aller Regel über Daueraufträge laufen, sollten Sparer ihre Kontoauszüge überprüfen und zeitig vor dem Jahreswechsel reagieren.“

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