BUND/NIEDERSACHSEN/REGION (ta).
Bei ihren heutigen Beratungen zur Eindämmung des Corona-Virus haben sich die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Bundesländer auf eine ganze Reihe von Maßnahmen und Neuerungen geeinigt.
- Für weitere Lockerungen bei den Einschränkungen sind grundsätzlich die Länder zuständig. Sollten in einem Landkreis oder Bereich aber wieder gehäufte Neuinfektionen eintreten, sind wieder strikte Beschränkungen vor Ort Pflicht.
- Unabhängig von ihrer Größe dürfen alle Geschäfte wieder öffnen, wenn Hygienemaßnahmen und die Zahl von maximal zugelassenen Kunden eingehalten werden.
- Die Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich bleiben mindestens zum 5. Juni in Kraft, das heißt Menschenansammlungen und Zusammenkünfte von Gruppen bleiben weiterhin untersagt. Neu ist die Lockerung, dass sich Angehörige aus zwei verschiedenen Haushalten treffen dürfen.
- Im Freizeit- und Breitensport ist das Training unter freiem Himmel und unter Wahrung der Abstandsregeln erlaubt. Grünes Licht hat der Bund auch den „Geisterspielen“ in der Fußball-Bundesliga erteilt.
- Über Lockerungen in der Gastronomie entscheiden die Bundesländer selber.
- Im Schul- und Kitabereich wird eine Betreuung bzw. der Unterricht bis zu einer Auslastung von 50% angestrebt.
Bundeskanzlerin Angela Merkel betonte, Deutschland befinde sich noch immer in einer frühen Phase der Pandemie, daher müssten gewisse Beschränkungen weiterhin eingehalten werden.
Foto: Bundesregierung/Kugler