Anmeldungen für Krippen-, Kindergärten oder Hortplätze

BARSINGHAUSEN (red).

Das Kinder- und Jugendbüro der Stadt Barsinghausen weist darauf hin, dass Anmeldungen für alle Krippen-, Kindergärten- oder Hortplätze in kommunaler sowie freier Trägerschaft zum Sommer 2016 möglichst bis zum 11.01.2016 eingereicht werden sollen, um ein bedarfsgerechtes Angebot zum Sommer planen zu können. Pro Kind soll nur eine Anmeldung eingereicht werden, worin ein Erst- und ein Zweitwunsch erfasst werden soll. Selbstverständlich werden auch Kinder, die nach diesem Termin angemeldet werden, im Rahmen vorhandener Kapazitäten aufgenommen. In diesem Zusammenhang weist die Stadt darauf hin, dass für den Fall, dass nicht genügend Vormittagsplätze zur Verfügung stehen, der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz auch in einer Nachmittagsgruppe erfüllt werden kann. Zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf frühkindliche Förderung bei Kindern unter 3 Jahren (§ 24 II SGB VIII), ist auch die Kindertagespflege ein gleichwertiges Betreuungsangebot und kann als Alternative in Anspruch genommen werden. Über die einzelnen Krippen, Kindergärten und den Hort können sich die Familien auf dem Elternportal der Stadt Barsinghausen www.barsinghausen.de/kinder-soziales/ informieren und zugleich ihr Kind für die gewünschte Einrichtung anmelden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit die Kinder auch in den Kindertagesstätten, oder direkt bei Frau Schäfer, Frau Garbe und Herrn Beck im Rathaus II, Deisterplatz 2, anzumelden. Ansonsten besteht auch die Möglichkeit, einen formlosen Antrag zu stellen. Aufnahmeanträge, die bereits – auch in Vorjahren – gestellt worden sind, werden automatisch berücksichtigt und sollen daher nicht erneut eingereicht werden.