Ansiedlung von Windenergieanlagen: Stadt will mit Flächennutzungsplan auf konkrete privatwirtschaftliche Vorhaben reagieren

BARSINGHAUSEN (red/ta).

Nachdem unter anderen die Stadt Barsinghausen im vergangenen Jahr erfolgreich gegen das damalige Raumordnungsprogramm Windenergie der Region Hannover geklagt und somit den vorgesehenen Windpark zwischen Egestorf und Langreder verhindert hatte, hatte zum einen die Region die Neuaufstellung eines entsprechenden RROP (Regionalen Raumordnungsprogramms) angekündigt. Die Stadt ihrerseits hatte ebenfalls im vergangenen Jahr mögliche Vorrangflächen auf ihrem Gebiet vorgestellt. Wie geht es nun mit der Entwicklung der Windenergie in Barsinghausen weiter? Dazu teilt die Stadtverwaltung mit: „Die Auswertung der Stellungnahmen und die Arbeiten an einem Entwurf für den sachlichen Teilflächennutzungsplan laufen noch. Nach Abschluss dieser Arbeiten liegt ein Planentwurf vor, der dann den Beschlussgremien der Stadt Barsinghausen zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt und öffentlich ausgelegt werden wird. Daraus ergeben sich dann Flächen, in denen die Windenergie zulässig sein soll.“ Die Stadt erhalte regelmäßig Anfragen aus der Windenergie-Industrie. Konkrete Gespräche über eine Partnerschaft würden allerdings zur Zeit noch nicht geführt. Die Industrie ihrerseits führe Gespräche mit den jeweiligen Grundeigentümern, um mit diesen zu Nutzungsverträgen über deren Eigentumsflächen zu kommen. Die Industrie biete Partnerschaften zu ihren Vorhaben in Form von Beteiligungen an, z.B. als „Bürgerwindrad“. Deister Echo wollte weiterhin wissen, wie viele Anlagen an welchen Standorten und mit welcher Höhe vorgesehen seien. Dazu teilt die Verwaltung mit: „Die Stadt will Flächen in ihrem Flächennutzungsplan ausweisen. Wie viele Anlagen dort realisiert werden können, hängt von der Planung der Windenergieindustrie in Bezug auf vorgesehene Anlagentypen und vom Flächenzuschnitt ab. Wie hoch Anlagen werden, ist Sache der Windenergieindustrie. Allerdings kann die Stadt Barsinghausen in ihrer Planung Obergrenzen für Anlagenhöhen festlegen, soweit die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sachliche Erfordernisse das rechtfertigen. Das ist Teil der politischen Entscheidung über den Planentwurf“, so die Stadt.

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