ASB informiert über die Neuerungen in der Pflege

Seit dem 1. Januar gilt das Pflegestärkungsgesetz II / Mehr Geld und mehr Leistungen

BARSINGHAUSEN (red). Im Bereich der Pflege bringt das Jahr 2017 einige deutliche Veränderungen mit sich. Der Arbeiter-Samariter-Bund Kreisverband Hannover-Land/Schaumburg (ASB) informiert als ausgewiesener Spezialist in allen Fragen der Pflege über die Neuerungen des Pflegestärkungsgesetz II. Mit den Pflegestärkungsgesetzen stehen ab 2017 jährlich fünf Milliarden Euro zusätzlich für die Pflege zur Verfügung. Die Pflegeversicherung ist damit um etwa 20 Prozent leistungsfähiger als zuvor und insbesondere gerade Menschen mit Demenz werden erstmals einen gleichberechtigten Zugang zu allen Leistungen der Pflegeversicherung haben. Aus den bisherigen Pflegestufen werden jetzt die sogenannten Pflegegrade. Statt der bisherigen Pflegestufen null bis drei gibt es künftig fünf Pflegegrade. Für Menschen, die bereits vor 2017 als pflegebedürftig galten, erfolgt der Übergang in das neue System automatisch. Die meisten von ihnen erlangen einen Anspruch auf deutlich verbesserte Leistungen und Verschlechterungen gibt es keine. Worauf muss man sich bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit achten und wie wird diese überprüft? Antworten auf diese Fragen gibt es am Mittwoch, 11. Januar um 15.30 Uhr im ASB-Bahnhof durch den Qualitätsmanagement Beauftragten des ASB Klaus Fricke und der Leiterin der Tagespflege in Egestorf Nadine Wegwerth. Die Teilnahme an diesem rund 45-minütigen Vortrag ist kostenlos und Anmeldungen sind telefonisch unter 05105-77000 möglich. Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) verfolgt als freiwillige Hilfsorganisation selbstlos, ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke. „Pflege ist Vertrauenssache. Jeder Betroffene und Angehörige sollte ausreichend und verständlich über das neue Pflegestärkungsgesetz informiert sein“, erklärt Klaus Fricke vorab.  

Text: Frank Krüger/ASB / Foto:: Christiane Neupert/Sven Grabe