Auf den Schulhöfen soll es wieder gesitteter zugehen

Rat beschließt Schulhöfeordnung / Leitungszeiten in den Kitas werden auf Antrag der SPD verlängert

BARSINGHAUSEN (ta/red). Der Rat hat einer von der Verwaltung ausgearbeiteten „Schulhöfeordnung“ zugestimmt. In den vergangenen Monaten kam es im Bereich der Schulhöfe der Schulen der Stadt immer wieder zu Ruhestörungen sowie teils massiven Sachbeschädigungen. Um rechtssicher handeln zu können, benötigen sowohl die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes der Stadt Barsinghausen als auch die Mitarbeitenden der Polizei eine entsprechende Rechtsgrundlage in Form einer Schulhöfeordnung. Dazu hat die Verwaltung eine neue, gesonderte Schulhöfeordnung erarbeitet. Zuvor waren die Schulhöfe mit in der Spieplatzordnung vom 15. Februar 2007 erfasst. Diese Spieplatzordnung entspricht aber nicht den heutigen Erfordernissen im Regelungsbereich der Schulhöfe. Die neue Schulhöfeordnung ist mit den Schulleitungen der Barsinghäuser Schulen sowie der Polizei abgestimmt. Die Verwaltung wird gemeinsam mit der Polizei die Wirksamkeit dieser Schulhöfeordnung nach Ablauf eines Jahres gemeinsam evaluieren. Die Schulhöfeordnung stellt eine Benutzungsordnung für alle Schulhöfe der Schulen in Trägerschaft der Stadt Barsinghausen dar (§ 1). Die Schulhöfe stehen auch weiterhin außerhalb des Schulbetriebs für die Nutzung durch Dritte zur Verfügung, dies gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche, die die Gelände als Spiel- oder Bolzplätze benutzen dürfen (§ 2). Die Schulhöfeordnung enthält zudem klare Regelungen bzgl. der Art und des Umfangs der Nutzung (§ 3). Die Nutzungszeiten erstrecken sich auf die Zeiten außerhalb des Schulbetriebs (§ 4). Die Aufsichtspflicht obliegt bei Kindern und Jugendlichen den Erziehungsberechtigten (§ 5), das Hausrecht wird durch die jeweilige Schulleitung, bei deren Abwesenheit durch den jeweiligen Hausmeister oder die Hausmeisterin bzw. sonstige Beschäftigte der Stadt Barsinghausen ausgeübt (§ 6). Die Nutzerinnen und Nutzer sind für entstandene Schäden haftbar zu machen, das Betreten und die Benutzung der Schulhöfe erfolgt auf eigene Gefahr. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt der Stadt Barsinghausen (§ 7). Bei Verstößen gegen diese Schulhofsatzung können diese Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet werden (§ 8). Ausnahmegenehmigungen können seitens der Stadt Barsinghausen oder der jeweiligen Schulleitung nach gegenseitiger Absprache erteilt werden (§ 9).

Nach dem Sozialausschuss hat nun auch der Rat für eine Verdopplung der Leitungszeiten in den Barsinghäuser Kitas gestimmt. Ein entsprechender SPD-Antrag wurde angenommen. Einhergehend werden drei S16 Stellen in einen zu bildenden Nachtragshaushalt der Stadt Barsinghausens eingestellt. Die dadurch entstehenden Vakanzen in der Arbeit am Kind werden durch zwei weitere Stellen S8a, die in einen zu bildenden Nachtragshaushalt einzustellen sind, ausgeglichen. Als Begründung für die Schaffung der zusätzlichen Stellen hatte die SPD-Fraktion angeführt: „Viele administrative Aufgaben sind auf die Kitaleitungen zugekommen, die mit den bisher gültigen Verfügungszeiten nicht abgedeckt werden können, so dass die Leitungstätigkeit zu Lasten der „Arbeit am/mit dem Kind“ geht. Diesen Zustand möchte die SPD Fraktion ändern.“ Mit Blick auf die derzeitige Belastung des städtischen Haushalts hatte die Verwaltung von der Übernahme einer neuen freiwilligen Leistung abgeraten. Es sei insgesamt mit einer zusätzlichen Haushaltsbelastung von mindestens 100.000 Euro zu rechnen.

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