Aus welchem Geldhahn soll der Kredit für den Neubau des Wasserwerks fließen?

FDP und „Aktiv für Barsinghausen“ lehnen einen Bankkredit für die Stadtwerke und die 19-Miliionen-Euro-Bürgschaft der Stadt ab und bringen stattdessen einen Kommunalkredit ins Spiel

BARSINGHAUSEN (red/ta). Die kalkulierten Kosten für den Neubau des Wasserwerks sind wie berichtet zuletzt deutlich angestiegen. Die Stadtwerke Barsinghausen hatten  als Bauherr zur Finanzierung einen Bankkredit mit einem Volumen in Höhe von 24 Millionen Euro sowie zur Absicherung des Kredits eine städtische Bürgschaft in Höhe von 19,2 Millionen Euro vorgeschlagen. Zum Thema melden sich jetzt die Fraktionsvorsitzenden der Wählergemeinschaft „Aktiv für Barsinghausen“ (AFB), Kerstin Beckmann, und Bernhard Klockow von der FDP zu Wort: „Das vorliegende Angebot der Deutschen Kreditbank (DKB) kann erst nach einem Ratsbeschluss mit Übernahme der Bürgschaft in Höhe von 19,2 Millionen Euro hinsichtlich der tatsächlichen Zinshöhen verhandelt werden, das heißt die Zinsangaben des Angebotes stellen keine realistische Entscheidungsgrundlage dar. Das Deisterbad „müsste“ wohl nach derzeitigem Wissensstand wieder von der Stadt betrieben werden. Der günstige steuerrechtliche Querverbund (Einnahmen gegen Verluste) würde zu Lasten der Stadt entfallen.

Bernhard Klockow (FDP)

Über die 35-jährige Kreditlaufzeit wäre der Gesellschafter und Eigentümer Stadt an sehr enge Kreditrahmenbedingungen gebunden – mit sehr eingeschränkter Handlungsfähigkeit. Aufgrund der Höhe des Stadtwerke-Kredites sind die Stadtwerke hinsichtlich ihrer Kreditwürdigkeit schwer gehandicapt. Ein Kommunalkredit ist im Vergleich zu einem Bankkredit bis zu 1% zinsgünstiger. Den Kommunalkredit muss die Stadt zu marktüblichen Zinskonditionen – aber ohne weiterbelastende Kreditbedingungen an die Stadtwerke weiterreichen. Der Zinsgewinn von deutlich über 100.000 Euro netto verbliebe in der Stadtkasse. Bei einem Bankkredit ist das Eigenkapital der Stadtwerke auf 30% zu erhöhen.

 

Kerstin Beckmann (AFB)

Der Kommunalkredit ist gem. § 181 NKomVG (Experimentierklausel) bei der Vergabestelle des Innenministeriums von Niedersachsen zu beantragen. Weder das Ministerium noch die Kommunalaufsicht haben signalisiert, keine Gründe zu haben, einen Kreditantrag seitens der Stadt für dieses Vorhaben abzulehnen. Da bisher ausschließlich Arbeitszeit für die Aufnahme eines Bankkredites verwendet worden ist, bedarf es natürlich besonderer Anstrengungen seitens der Verwaltung wie auch der Stadtwerke, den Kommunalkreditantrag auf den Weg zu bringen. Nach Auskunft der Vergabestelle des Ministeriums sind dafür bis zur Bewilligung – die positive  Bereitschaft aller Beteiligten vorausgesetzt – drei Monate Zeit erforderlich (mit der Sommerpause 1 Monat länger). Ein Mitarbeiter der Vergabestelle des Ministeriums hat deutlich auf die beschleunigte Arbeitsweise hingewiesen: “Vertreter der Stadt könnten sich ja auch bei anderen vergleichbaren Kreditnehmern, wie z.B. den Städten Northeim oder Munster-Bispingen oder auch anderen informieren. Man habe seitens des Ministeriums noch keinen Antrag abgelehnt,“ sei Klockow in einem Telefonat mitgeteilt worden.

Fotos: privat / ta / Stadtwerke