„Barsinghäuser helfende Hand“ wird zum vierten Mal vergeben: Aufruf zur Abgabe von Vorschlägen

BARSINGHAUSEN (red).

Während sie am frühen Abend mit dem Rollator auf dem Weg zum Einkaufen ist, beobachtet die 66jährige Preisträgerin des „3. Barsinghäuser Hirsch“ im Sommer 2025 einen unbekannten Mann, der mit drei Mädchen im Alter von 7-11 Jahren denselben Weg hatte. Das Verhalten des Mannes gegenüber dem ältesten Mädchen erschien merkwürdig, da dieser das Mädchen immer wieder versuchte zu küssen und zu umarmen. Beherzt griff unsere Preisträgerin ein, forderte den Mann auf seine Handlungen gegenüber dem Kind sein zu lassen und begleitete schließlich die drei Kinder nach Hause. Die Polizei stufte dieses Verhalten im weiteren Verlauf als sexuellen Missbrauch von Kindern ein und nahm die Ermittlungen auf.

Im Jahr zuvor kam Helmut Gerhard Hein einem 86-jährigen Mann zur Hilfe. Im August 2024 rettete er diesen Mann, der bewusstlos und verletzt auf den Gleisen am Kirchdorfer Bahnhof lag. Er erkannte schnell die Gefahr und rettete die Person vor dem heranfahrenden Zug. Für diesen Einsatz erhielt Herr Hein die „2. Barsinghäuser helfende Hand“ für das Jahr 2024.

Nun ruft der Kommunale Präventionsrat (KPR) alle Barsinghäuser Bürger und Bürgerinnen erneut dazu auf Personen vorzuschlagen und zu benennen, die im Jahr 2026 eine ehrenwerte Tat vollbracht haben, um die „4. Barsinghäuser helfende Hand“ verleihen zu können. Bis zum 30. November 2026 können Personen gemeldet werden, die im Jahr 2026 eine vergleichbare oder ähnliche Handlung erbracht haben. Dies können Handlungen sein, bei denen eine Straftat oder deren Fortführung verhindert oder zur Aufklärung einer Straftat beigetragen wurde, ohne aber sich und andere dabei selbst gefährdet zu haben. Auch kann es bei der besonderen Handlung darum gehen, dass sich diese Personen oder Gruppen bei einer Hilfeleistung oder einem Einschreiten bei Unfällen und sonstigen Schadenereignissen hervorgetan haben. Wichtig ist weiterhin, dass sich die besagte Handlung im Stadtgebiet Barsinghausen ereignet hat oder die Person bzw. Gruppe in Barsinghausen wohnt/ansässig ist.

„Der Rat und der Kommunale Präventionsrat Barsinghausen betrachten „Zivilcourage“ als eine wichtige Haltung in unserer Gesellschaft. Durch sie kann Leid und Schaden abgewendet und insbesondere Schwachen und Minderheiten beigestanden werden, die sich nicht selbst schützen können. Darüber hinaus trägt sie zum Schutz der Demokratie und der von ihren verbürgten Menschenrechten und dem Erhalt eben jener Normen und Werte in der Gesellschaft bei. Aus diesem Grund soll mit dem Zivilcouragepreis der „Barsinghäuser helfenden Hand“ diese wichtige Grundhaltung erneut in das öffentliche Bewusstsein der Barsinghäuser Bürgerschaft gerückt werden“, erläutert Robert Engelmann, Sozialdezernent und Vorsitzender des Kommunalen Präventionsrates. Der Vorschlag für eine Person oder Gruppe ist über die Homepage www.barsinghausen.de/zivilcouragepreis oder per Brief an die Stadt Barsinghausen, Kommunaler Präventionsrat, Bergamtstraße 5, 30890 Barsinghausen, zu richten. Als Termin für den Einsendeschluss ist der 30. November 2026 vorgesehen. Die Verleihung des Preises erfolgt voraussichtlich im Januar 2027 im Rahmen des jährlich stattfindenden Neujahrempfang, durch den Bürgermeister der Stadt Barsinghausen.

Foto: Stadt