Barsinghäuser Wochenmarkt: Wann gilt die Maskenpflicht und wann nicht?

Die Stadtverwaltung informiert

BARSINGHAUSEN (red/ta). Viele Besucher des Wochenmarktes sind verunsichert, ob in Barsinghausen eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt oder nicht. Auf Nachfrage von Deister Echo erklärt die Stadtverwaltung dazu: „Gemäß den derzeitig gültigen Bestimmungen der niedersächsischen Corona-Verordnung besteht auf Wochenmärkten keine Maskenpflicht, so auch nicht in Barsinghausen. Sollte der Abstand von einem Meter zwischen einzelnen Personen nicht eingehalten werden können, ist aber eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.“ Das Ordnungsamt selbst führe im Moment nur anlassbezogene Kontrollen durch. Das bedeute, es werde auf konkrete Beschwerden oder Hinweise reagiert, so die Stadt.

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