BARSINGHAUSEN (red).
Das Verfahren zur Erstattung für nicht eingeleitete Frischwassermengen gemäß § 14 Abs. 1 (3) der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung der Stadt Barsinghausen wurde bereits zum 1. Januar 2023 geändert. Um die Erstattung zu erhalten, müssen die geeichten Zwischenwasserzähler beim Stadtentwässerungsbetrieb angemeldet und von diesem kostenpflichtig abgenommen werden. Im weiteren Verlauf der Berücksichtigung (Eichfrist des Zählers) müssen die jährlichen Zählerstände unaufgefordert, bis spätestens Ende Februar des Folgejahres, gemeldet werden. Sie können Ihren Zählerstand per Mail an: birgit.petersmann@stadt-barsinghausen.de oder postalisch melden. Die Erstattung der nicht eingeleiteten Frischwassermenge wird nach erfolgter Prüfung und dem Ausgleich der Schmutzwasserjahresrechnung erfolgen. Wichtig ist, dass Sie für die Erstattung eine Bankverbindung (schriftlich oder per Mail) mitteilen, da wir diese, aus datenschutzrechtlichen Gründen, nicht von der Stadtwerke Barsinghausen GmbH übernehmen dürfen. Da eine Vielzahl von Anträgen zu bearbeiten sind, bitten wir vorab um Verständnis. Wir sind selbstverständlich bemüht die Erstattungen zeitnah zu bearbeiten.
Foto: Stadtentwässerungsbetrieb