BARSINGHAUSEN (red).
Die Stadt Barsinghausen muss eine Allgemeinverfügung erlassen, um für weite Teile des Einzelhandels Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsregelung zu schaffen. Aufgrund der neuen Regelungen können die Einzelhändler in den Bereichen Lebensmittel, Abhol- und Lieferdienste sowie Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser und Drogerien, Tankstellen, Zeitungsverkaufe, Bau-, Garten und Tierbedarfsmärkte auch an Sonn- und Feiertagen öffnen. Die Stadt Barsinghausen weist aber ausdrücklich darauf hin, zu der der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung gezwungen zu sein, weil es eine entsprechende Weisung der Region Hannover gibt. Die Begründung, dass mit dieser Ausweitung der Öffnungszeiten das dringende öffentliche Interesse der Bevölkerung an einer Versorgung sichergestellt werden solle, treffe zumindest für Barsinghausen nicht zu. „Wir haben auf keinem der Gebiete, die durch die Allgemeinverfügung erfasst sein sollen, einen Versorgungsengpass festgestellt“, betont Bürgermeister Marc Lahmann. Zudem sei bei Gesprächen mit den Barsinghäuser Einzelhändlern deutlich geworden, dass auch diese der auf Weisung der Region erlassenen Allgemeinverfügung skeptisch gegenüberstehen. Insbesondere die großen Ketten haben dem Bürgermeister zufolge in den Gesprächen kein Interesse daran gezeigt, von der Ausnahmeregelung Gebrauch machen zu wollen. „Ich hoffe, dass dies alle betroffenen Einzelhändler so sehen. Anstatt bei den Beschäftigten, die heute alle mit großem Einsatz unsere Versorgung sicherstellen, für Verunsicherung zu sorgen, dass sie möglichweise jetzt auch noch an den Osterfeiertagen und sonntags arbeiten müssen, sollten wir Ihnen vielmehr für den bisherigen Einsatz danken“, so Marc Lahmann. „Wir haben ein gesteigertes Interesse daran, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Sonn- und Feiertage auch zur Erholung nutzen können und ich danke an allen Beschäftigten, die für uns alle heute die Versorgung sicherstellen, nochmals ausdrücklich“, erklärt Marc Lahmann abschließend.
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