Bürgermeister Schünhof: „Neue Regelungen bedeuten für uns alle weitere Einschränkungen“

Die Stadtverwaltung informiert

BARSINGHAUSEN (red). In Barsinghausen wie allen anderen Kommunen in der Region Hannover greift ab Sonnabend die sogenannte Corona-Notbremse. Die Region hatte auf Grundlage des neu eingeführten § 28b des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) am heutigen Freitag eine Allgemeinverfügung erlassen und damit neue Einschränkungen verfügt. „Damit gilt bereits ab Sonnabend eine Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr“, skizziert Barsinghausens Bürgermeister Henning Schünhof die wichtigste Regelung. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Dazu gehören unter anderem Berufstätige in kritischen Infrastrukturbereiche, die auf dem Weg zur Arbeit oder nach Hause sind. Doch auch Jogger und Spaziergänger dürfen dem Ersten Stadtrat Dr. Thomas Wolf zufolge „auch nach 22 Uhr unterwegs sein, sofern sie allein ihre Runde drehen“. Die Region Hannover hatte in der Allgemeinverfügung die neuerlichen Einschränkungen damit begründet, dass der Inzidenzwert an den vergangenen drei Tagen jeweils deutlich über der Marke von 100 Infektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern innerhalb einer Woche liegt. Nach Angaben der Region hatte das Robert-Koch-Institut für den vergangenen Donnerstag einen Wert von 149 gemeldet. Dem Ersten Stadtrat zufolge bringt die Novellierung auch für zahlreiche Gewerbetreibende Einschränkungen mit sich. So sind laut Dr. Thomas Wolf alle sogenannten körpernahen Dienstleistungen verboten. Ausgenommen davon sind einerseits solche, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen, und andererseits Friseure. „Allerdings müssen die Kundinnen und Kunden dann einen negativen Corona-Text vorweisen können, der nicht älter als 24 Stunden ist.“ Zudem müssen alle bei diesen sogenannten körpernahen Dienstleistungen eine Maske tragen. „Beim sogenannten Click-and-Meet-System ist ebenfalls ein aktueller negativer Corona-Text notwendig“, nennt Bürgermeister Henning Schünhof eine weitere Neuerung. Darüber hinaus seien die Einzelhändler verpflichtet, die Kundendaten zu erfassen. Diese Regelung gelte bis zu einem Inzidenzwert von 150 Infektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner binnen sieben Tagen. Von den neuen Regelungen unberührt bleibt hingegen die vorherige Bestellung per Telefon oder Internet und die anschließende Abholung ohne Betreten des Geschäftes, also das sogenannte Click-and-Collect-System. „Die neuen Regelungen bedeuten für uns alle und insbesondere für die Gewerbetreibenden weitere Einschnitte. Das Nebeneinander von Infektionsschutzgesetz und Corona-Verordnung ist der Verständlichkeit der Regelungen sicherlich abträglich und daher auch unglücklich. Gleichwohl hoffe ich, dass die jetzt beschlossenen Maßnahmen dazu beitragen, die Ausbreitung des Virus so schnell wie möglich einzudämmen, damit diese Einschnitte in unseren Alltag in absehbarer Zeit wieder zurückgenommen werden können“, wirbt der Bürgermeister um Verständnis bei den Barsinghäuserinnen und Barsinghäusern.

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