Bürgermeisterwahl in Corona-Zeiten: Die Maske ist Pflicht im Wahllokal

Stadt stellt vorläufiges Hygienekonzept für die Wahl am 1. November vor

BARSINGHAUSEN (red/ta). Bei der in knapp drei Monaten anstehenden Bürgermeisterwahl sind folgende Maßnahmen in den Wahllokalen vorgesehen:

  1. Die Wählerinnen und Wähler werden vorab durch Presseinformationen und Aushänge in den Wahllokalen gebeten, einen Mund-Nasenschutz zu tragen.
  2. Nach Betreten des Wahllokales erhalten die Wählerinnen und Wähler zusammen mit dem Stimmzettel einen Kugelschreiber. Diese Kugelschreiber sollen dann – nachdem der ausgefüllte Stimmzettel in die Wahlurne geworfen wurde – an den Wahlvorstand zurückgegeben werden. Die Stifte werden durch die ehrenamtlichen Wahlhelfer sodann desinfiziert. Das Mitbringen eigener Stifte ist nicht angezeigt, da durch das Ausfüllen des Stimmzettels mit eigenem Stift unter Umständen das Wahlgeheimnis nicht gewahrt werden kann ( z.B. rote oder grüne Stifte).
  3. Die ehrenamtlichen Wahlhelfer werden zu ihrem eigenen Schutz mit ausreichend (Hand-)Desinfektionsmitteln ausgestattet werden und ebenfalls gebeten, einen Mund-Nasenschutz zu tragen.
  4. Die Wahlvorstände werden darauf achten, dass immer nur zwei Wählerinnen und Wähler gleichzeitig den Wahlraum betreten. Innerhalb des Gebäudes werden die Türen zu den Wahllokalen – wie auch sonst schon üblich – offen stehen. Die Haupteingangstüren zu den Gebäuden offen zu halten, wird aufgrund der Jahreszeit eher nicht möglich sein. Auch innerhalb des Gebäudes sollen die Abstandsregeln eingehalten werden.
  5. Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist die Entscheidung eines jeden Wählers. Das Bürgeramt hat sich auf eine verstärkte Beantragung von Briefwahl vorbereitet, eine Empfehlung wird allerdings nicht ausgesprochen.

Fachdienstleiterin Susanne Zeitz weist ferner darauf hin, dass das Hygienekonzept für die Bürgermeisterwahl und die Stichwahl noch nicht endgültig fertiggestellt sei, da die Rechtslage, die in drei Monaten gelten werde, noch nicht bekannt sei.