Bund-Länder-Beschlüsse: Für Gastronomiebesuch gilt 2G-Plus oder die Booster-Impfung

Über allgemeine Impfpflicht entscheidet der Bundestag

DEUTSCHLAND (ta). Zur Eindämmung des weiteren Infektionsgeschehens haben sich die Bundesregierung und die Länderchefs auf zusätzliche Maßnahmen verständigt. Bundeskanzler Olaf Scholz sagte, man wisse, dass die Omikron-Variante zu einer Zunahme der Infektionen führt, daher seien die Maßnahmen auch mit dem Expertengremium angestimmt worden. Von Entwarnung in der Pandemie könne keine Rede sein, auch wenn die bisherigen Maßnahmen gewirkt hätten. Der beste Schutz vor der neuen Variante sei das Boostern. Beim Impfen brauche man weitere Fortschritte, daher rief Scholz insbesondere auch die Nicht-Geimpften auf, sich impfen zu lassen. Die beschlossenen Maßnahmen:

  • Weiterhin können sich Geimpfte im Privatbereich mit maximal Personen treffen.
  • Für den Besuch von Gastronomiebetrieben soll künftig die 2G-Plus-Regel gelten. Auch Dreifachgeimpfte dürfen rein.
  • Im ÖPNV gilt weiterhin 3G.
  • Geboosterte Personen müssen nicht mehr in Quarantäne, für alle anderen Kontaktpersonen gilt, dass die zehntägige Quarantänezeit mit einem negativen Test verkürzt werden kann.
  • In Schulen muss weiterhin getestet werden und es gilt die Maskenpflicht im Unterricht.
  • Bund und Länder sprechen sich für die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht aus. Darüber entscheiden muss der Bundestag.

 

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