Das haben die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder beschlossen
BUND/NIEDERSACHSEN (ta). Bei den Bund-Länder-Gesprächen zur Corona-Pandemie haben sich die Bundesregierung und die Chefs der Länder auf einige Neuerungen zur Eindämmung des Virus geeinigt. An die Bevölkerung wird appelliert, jetzt die bestehenden Impfangebote zu nutzen, damit ab Herbst ein Impfschutz besteht. Das wurde beschlossen:
- Ungeimpfte müssen ab dem 11. Oktober Corona-Schnelltests aus der eigenen Tasche bezahlen.
- Ab dem 23. August gilt in bestimmten Innenräumen die „3G-Regel“, das heißt Geimpfte, Genesene und Getestete dürfen rein. Ausgenommen sind Kinder bis sechs Jahre sowie Schüler, die regelmäßig getestet werden. Die Regel gilt unter anderem auch für die Innengastronomie, Gottesdienste, Krankenhäuser und Pflegeheime, Sporthallen, Fitnessstudios, Friseure und Schwimmbäder. Die „3G-Regel“ gilt ab einer Inzidenz ab 35. Da wo das Infektionsgeschehen es zulässt, kann die Regel auch über einer Inzidenz von 35 ausgesetzt werden. Für verbindliche Regelungen sind hier die Länder selber zuständig.
- Maskenpflicht sowie die Abstands- und Hygieneregeln bleiben erhalten. So müssen beispielsweise im ÖPNV oder beim Einkaufen weiterhin OP- oder FFP2-Masken getragen werden.
- Veranstaltungen unter freiem Himmel sind unter Beachtung eines Hygienekonzepts und der jeweils festgelegten Personenobergrenze weiterhin möglich.
Foto: Bundesregierung/Kugler