BUND lehnt weitere Flächenversiegelung im Zuge der Gewerbegebietserweiterung kategorisch ab

BARSINGHAUSEN (red).

Zur beschlossenen Erweiterung des Gewerbegebietes am Calenberger Kreisel teilt der Vorsitzende vom BUND-Ortsverband, Frank Roth, mit: „Heute muss jegliche Entwicklung nachhaltig sein und darauf abzielen, verantwortungsbewusst mit den endlichen Ressourcen umzugehen. Deutschland aber hat seine Ressourcen für 2022 bereits Anfang Mai verbraucht und lebt jetzt auf Kosten anderer Länder bzw. auf Kosten zukünftiger Generationen. Im Zielkonflikt zwischen heutigem Vorteil und den Lebensgrundlagen für morgen kommt angesichts des Klimawandels und des Artensterbens dem Management der natürlichen Ressourcen eine besondere Bedeutung zu – in Barsinghausen leider Fehlanzeige! Eine Erweiterung des Gewerbestandorts würde die in Barsinghausen zur Verfügung stehenden Naturvorräte wiederum verringern. Wir schließen uns deshalb vollständig der Stellungnahme des NABU Barsinghausen in der ablehnenden Haltung gegenüber diesem Projekt an: „Wie bereits bei früheren Stellungnahmen verdeutlicht, lehnt der NABU Barsinghausen – mit Blick auf die vielen Baugebiete, die in den letzten 10 Jahren ausgewiesen wurden – jede weitere Versiegelung wertvoller Böden im Außenbereich kategorisch ab. Der Bau neuer Gewerbegebiete ist vor dem Hintergrund des Klimawandels und des Verlustes an Artenvielfalt nicht mehr zeitgemäß. Weitere Arbeitsplätze werden nicht benötigt. Bekanntlich gibt es in fast allen Branchen große Probleme, frei werdende Stellen wieder zu besetzen. Es gäbe nur Verlagerungseffekte zu Lasten anderer Arbeitsstätten. Der Klima- und  Bodenschutz sollte daher – auch im Hinblick auf übergeordnete Politikziele – Vorrang haben. Eine andere Entscheidung würde ich als abwägungsfehlerhaft bezeichnen. Zusätzlich verdeutlichen die Versorgungsprobleme durch den aktuellen Krieg in der Ukraine, dass fruchtbare Böden der Selbstversorgung mit Nahrungs- und Futtermitteln dienen müssen. Die Erweiterung des Gewerbegebietes hätte insbesondere folgende Nachteile:

  • Erneuter irreversibler Verlust fruchtbarer Böden.
  • Beitrag zum Klimawandel durch Zerstörung gewachsenen Bodens und durch energieaufwändige Bauwerke.
  • Einengung der Freiflächen entlang des für den Naturschutz sehr wertvollen Grünzugs am Bullerbach. Dieser wird im Umweltbericht stark unterbewertet. Eine Brutvogelerfassung ist für die Bewertung des Bullerbach-Grünzugs nicht ausreichend.
  • Das erweiterte Gewerbegebiet würde u.a. durch die Beleuchtung die Insektenfauna des Biotops schädigen. Dazu fehlen im Umweltbericht jegliche Ausführungen. Hinzu kommt das Problem der Vermüllung, die bereits durch das bestehende Gewerbegebiet erheblich ist (Einwehung von Plastikmüll).

Zum Bullerbach: Dieser ist hier auf gesamter Länge als geschützter Biotop gemäß § 30 BNatSchG einzustufen, nach Süden bis zur Straße. Das steinige Bachbett ist sehr strukturreich und der Bach von einem naturnahen Gehölzsaum umgeben, u.a. mit alten Eschen. Eine Umgestaltung kommt aus naturschutzfachlicher Sicht daher nicht in Betracht. Es genügt dem Bach Raum für die weitere natürliche Eigenentwicklung zu lassen. Aus diesem Grund lehnen wir die Anlage eines befestigten Unterhaltungsweges ab, auch weil dieser durch verstärkte Nutzung zu vermehrten Störungen des naturnahen Biotops beitragen würde. Ein naturnaher, von Bäumen beschatteter Bach bedarf keiner Unterhaltung. Der derzeitige unbefestigte Weg könnte z.B. Bedeutung als Habitat im Boden nistender Wildbienen Bedeutung haben, da die Weidenbestände am Gehölzrand ein gutes Nahrungsangebot für diese geschützten Arten bieten. Auch das wurde nicht untersucht. Wir sind gerne bereit Ihnen die Bedeutung dieses Bachabschnitts vor Ort zu erläutern.“

Foto: ta