Bund und Länder beschließen Kontaktverbot – keine Ausgangssperre

Die Ansammlung von mehr als zwei Personen wird strafrechtlich verfolgt

BUND/NIEDERSACHSEN (ta). Bei der heutigen Telefonkonferenz von Bundeskanzlerin Merkel mit den Ministerpräsidenten wurde keine bundesweite Ausgangssperre, sondern ein „Kontaktverbot“ beschlossen. Als Erster trat NRW-Chef Armin Laschet vor die Presse. Ansammlungen von mehr als zwei Personen würden verboten und bei Zuwiderhandlung strafrechtlich verfolgt. Ausgenommen davon seien Familien. Die Mehrheit der Bürger hätten sich zuletzt an die Regeln gehalten, aber es gäbe immer noch unvernünftige Menschen, die mit ihrem Verhalten andere Menschen gefährdeten. In der Coronakrise sei die Versorgung der Erkrankten das Wichtigste, sagte Laschet. Beschlossen worden sei auch, die Notbetreuung von Kindern von Berufstätigen an Schulen auszuweiten. Um die Wirtschaft vor einem „Kollaps“ zu bewahren, hätten sich der Bund und die Länder auf ein Gesetzespaket geeinigt. So sollen helfende Maßnahmen zum Verdienstausfall, zum Insolvenzrecht und zum Kurzarbeitergeld beschlossen worden sein.

Foto: Bundesregierung/Kugler