Bundestagsabgeordnete Flachsbarth zur umstrittenen ICE-Trasse: Mitspracherecht der Bürger darf nicht ausgehebelt werden

GROß MUNZEL (red/ta).

Für den morgigen Samstag, 11 Uhr, hat die Bürgerinitiative für den ländlichen Raum Munzel zu einer Demonstration gegen die geplante ICE-Trasse quer durch das Calenberger und Schaumburger Land aufgerufen. Die Parlamentarische Staatssekretärin, Maria Flachsbarth (CDU), teilt dazu mit: „Wie Sie wissen, begleite ich den Ausbau der ICE-Strecke Hannover-Minden seit Jahren sehr intensiv und ich stehe in regelmäßigem Austausch mit betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, Bürgerinitiativen und den Bürgermeistern der betroffenen Kommunen, um sicherzustellen, dass das Vorhaben verträglich und nur unter Wahrung der Rechte und Interessen der Bürgerinnen und Bürger durchgeführt wird. Ich bin sehr froh, dass wir über die grundsätzliche Notwendigkeit der Ertüchtigung des Schienenverkehrs, um den Straßenverkehr zu entlasten und zugleich den Verkehrssektor klimafreundlicher zu machen, einig sind. Die Sorgen der Bürgerinitiative (BI) für den ländlichen Raum Munzel nehme ich selbstverständlich sehr ernst. Für Projekte wie dieses brauchen Bahn und Politik die Akzeptanz der Bevölkerung – das hat nicht zuletzt Stuttgart 21 deutlich gemacht. Allerdings kann es auch nicht sein, dass Großprojekte erst nach Jahrzehnten realisiert werden können – ich verweise auf Projekte in unserem Wahlkreis; die Realisierung des Mega Hub in Lehrte hat über 25 Jahre gedauert, die der Ortsumgehung B3 in Hemmingen gar mehr als 40 Jahre. Diese langen Zeiträume schaden nicht nur dem Wirtschaftsstandort Deutschland, sondern führen ihrerseits wieder zu Akzeptanzproblemen. Deshalb versucht der Gesetzgeber durch die o.g. Gesetze die Verfahren zu beschleunigen. Dennoch verstehe ich Ihre Befürchtung, dass Mitspracherechte der unmittelbar von der Planung betroffenen Bürgerinnen und Bürger vernachlässigt werden könnten, wenn Verfahren durch den Bund beschleunigt werden. Berlin scheint dann weit weg zu sein von den Bedürfnissen derjenigen, die von dem Vorhaben direkt betroffen sind. Deswegen möchte ich – zum wiederholten Male – unterstreichen: Die bürgerlichen Mitspracherechte werden sowohl durch das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz als auch durch das Planungsbeschleunigungsgesetz nicht ausgehebelt, sondern – im Gegenteil – sogar gestärkt: Das im Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz festgeschriebene Verfahren orientiert sich am baurechtlichen Planfeststellungsverfahren und enthält die darin für Bürgerinnen und Bürger vorgesehenen Möglichkeiten der Verfahrensbeteiligung. Daher werden alle Umweltprüfungen vorgenommen und die Öffentlichkeit erhält weiterhin die Möglichkeit zur frühzeitigen Stellungnahme und Erörterung. Das Gesetz enthält zusätzlich eine Reihe von Regelungen, die über das im Planfeststellungsverfahren vorgeschriebene Maß hinausgehen und noch mehr Mitsprache ermöglichen: Erstens findet sehr frühzeitig ein erster verbindlicher Termin mit der Öffentlichkeit statt. Zweitens muss bei der Festlegung des Untersuchungsrahmens die Öffentlichkeit mit einem weiteren Termin eingebunden werden. Drittens ist ein Erörterungstermin nicht nur fakultativ sondern zwingend durchzuführen. In diesem Zusammenhang weise ich erneut darauf hin, dass bereits im September 2016 und im Januar 2019 auf meine Anregung hin im Bundesverkehrsministerium Gespräche mit Herrn Parlamentarischem Staatssekretär Ferlemann sowie Bürgermeistern und Vertretern der Bürgerinitiativen aus Seelze und Barsinghausen stattfanden. Sowohl bei diesen Gesprächen als auch später in der schriftlichen Korrespondenz mit mir bekräftigte Herr Ferlemann wiederholt, dass die Kommunen und Bürgerinitiativen bei der Festlegung der konkreten Trassenführung einbezogen würden. Sobald erste Planvorschläge der Bahn vorliegen, werden sie zusammen mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu einem Dialogforum eingeladen, bei dem sämtliche Trassenvarianten vorgestellt und diskutiert werden können. Dabei wird diejenige Variante, die bei den Beteiligten auf die größte Zustimmung trifft, ausgearbeitet. Als Wahlkreisabgeordnete werde ich mit großem Nachdruck darauf dringen, dass diese Zusagen auch eingehalten werden. Auch das Planungsbeschleunigungsgesetz trägt dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach umfassender Information zum Bauvorhaben Rechnung. Indem Vorhabenträger künftig verpflichtend alle Planunterlagen im Internet veröffentlichen müssen, wird die Transparenz und Digitalisierung der Bürgerbeteiligung verbessert. Jeder Interessierte kann sich umfassend im Internet informieren und ist nicht ausschließlich auf die öffentliche Auslegung der Pläne angewiesen. Die Auslegung in den Gemeinden vor Ort wird dadurch gleichwohl nicht ersetzt. Vielmehr bleiben die Vorschriften über das Anhörungsverfahren unberührt. Jedes Infrastrukturvorhaben hat in der Regel Gegner und Befürworter. Es gibt immer gute Argumente für bzw. gegen eine konkrete Baumaßnahme. Diese müssen ausgetauscht und gegeneinander abgewogen werden. Das Planungsbeschleunigungsgesetz ist ein Kompromiss zwischen der Notwendigkeit, Bauvorhaben innerhalb eines angemessenen Zeithorizonts abzuschließen und gleichzeitig die Beteiligungsrechte der Anwohnerinnen und Anwohner, so wie wir sie bisher kennen, so umfassend wie möglich zu erhalten. Ich unterstütze daher die berechtigten Forderungen der Bürgerinnen und Bürger. Allerdings sollte nicht der Eindruck entstehen, dass Politik und Bahn versuchten, sich willentlich und wider besseren Wissens über diese Forderungen hinweg zu setzen“, sagt Flachsbarth.

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