CALENBERGER LAND (red).
Um einen ausgeglichenen Haushalt für das Jahr 2025 sicherzustellen, erhöht die Calenberger Musikschule ihre Entgelte zum 1. März 2025 um rund 10 Prozent. Ohne diese Anpassung droht der Calenberger Musikschule ab den Sommerferien 2025 die Zahlungsunfähigkeit. Warum ist diese Entgelterhöhung notwendig? In der Folge eines Urteils des Bundessozialgerichts (sog. „Herrenberg-Urteil“) sind mit dem Kernverständnis einer Musikschule vereinbare Honorarverträge nicht mehr zulässig. Daraufhin hat die Calenberger Musikschule ihren Honorarkräften mit Wirkung zum 1. Juli 2024 die Überführung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse ermöglicht. So besteht zukünftig kein Risiko eines Vorwurfs von Schein-Selbstständigkeiten mehr, allerdings erhöht die Maßnahme den jährlichen Personalaufwand um rund 35.000 Euro.
Dankenswerterweise unterstützen die vier Partnerkommunen die Calenberger Musikschule durch freiwillige finanzielle Leistungen jährlich in Höhe von etwa 225.000 Euro. Insbesondere aufgrund der Auswirkungen des Herrenberg-Urteils, aber auch im Zuge allgemein steigender Personal- und Mietkosten ist dieser Betrag leider bei weitem nicht mehr auskömmlich. Die große Nachfrage nach Unterrichtsprojekten von Schulen, Kitas und verschiedenen kulturellen Einrichtungen stellt seit den Sommerferien 2024 eine zusätzliche große finanzielle Herausforderung dar. Auf solche Projekte kann nicht verzichtet werden, denn sie sind wunderbar geeignet, große Zahlen von Kindern und Jugendlichen an die Musik heranzuführen – üblicherweise sind sie aber durch entsprechende Fördersummen bspw. des Landes nur zum Teil finanziert.

Fotos: CMS / Detlef jürges