CDU zu Änderungen bei den Abfallgebühren: „Wer weniger Müll erzeugt, zahlt auch weniger“

„Überprüfen Sie doch mal ihr Abfallvolumen“

CDU-Regionsabgeordneter Roland Zieseniß

BARSINGHAUSEN/REGION (red). „Veränderungen im Bereich der Abfallpolitik sind nicht von heute auf morgen möglich. Diese Erfahrung haben wir seit der Kommunalwahl 2016 gemacht. Neben den politischen Vorgaben im Koalitionsvertrag mit der SPD  bestimmten Faktoren, wie Rechtssicherheit der Satzung und die Verantwortung für den kommunalen Abfallbetrieb aha, das endgültige Verhandlungsergebnis“, erklärt Dr. Zieseniß, Abgeordneter der CDU-Fraktion in der Region Hannover aus Barsinghausen. Aus Sicht der CDU-Fraktion haben in den Verhandlungen zur neuen Abfallgebührensatzung zwei Aspekte eine wesentliche Stelle eingenommen. „Neben dem Einlösen unseres zentralen Wahlversprechens, das Mindestmüllvolumen von 10 Liter auf 5 Liter pro Person zu senken, spielt auch die Rechtssicherheit der Satzung eine zentrale Rolle. Um dies zu erreichen, haben wir lange und am Ende auch erfolgreich verhandelt. Die wesentliche Forderung, dass das Mindestvolumen auf 5 Liter gesenkt werden kann, wurde erreicht. So schaffen wir Anreize zur Müllvermeidung, wer wenig Restmüll erzeugt und gut sortiert, zahlt ab 2020 weniger Gebühren“, erklärt Dr. Zieseniß. Die Berechnung der Gebühren ist ein Mix aus bestelltem Volumen und spezifischem Gewicht. Das spezifische Gewicht wird aufwendig über Stichproben ermittelt und überprüft. Das Ergebnis der Stichproben zeigte deutlich, dass das Gewicht in den Restabfallsäcken höher ist als erwartet. Deshalb arbeitet aha bei der Gebührenbemessung hier mit einem anderen Faktor, und so fallen höhere Kosten für die Restabfallsäcke an. „Kurzgefasst kann man sagen, dass die Nutzerinnen und Nutzer des Restabfallsackes mehr Gewicht einsammeln lassen als die Tonnennutzer beim gleichen Volumen“, fasst Dr. Zieseniß die Veränderungen zusammen. „In der Presse und in Gesprächen wird behauptet, das sei eine Strafgebühr und das Ende des Sackes. Das stimmt so nicht! Wir schaffen mit dieser Berechnung eine gerechte und hoffentlich eine rechtsichere Satzung, die den Restabfallsack schützt und sicher in die neue Gebührenberechnung integriert. Dazu kommt, dass die CDU-Fraktion in den Verhandlungen das Ende der Zwangstonne erreicht hat. Im Umland kann man nun bei einem Umzug oder bei Veränderungen im Haushalt den Sack behalten und wird nicht automatisch mit einer Restabfalltonne beglückt. Wer sparen möchte, sollte nun dringend sein bestelltes Restmüllvolumen, unabhängig ob Sack oder Tonne, überprüfen und bei aha anpassen lassen. Wer wenig Müll erzeugt, zahlt auch weniger Abfallgebühren“, erklärt Dr. Zieseniß abschließend.

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