Corona-Bedingungen drücken Abiturprüfungen ihren Stempel auf

Kultusminister Tonne drückt die Daumen

NIEDERSACHSEN (red). Für rund 32.000 Abiturientinnen und Abiturienten in Niedersachsen beginnen am kommenden Montag die Abschlussprüfungen. Die landesweit einheitlichen schriftlichen Prüfungen beginnen im Fach Geschichte, die letzte Klausur wird am Dienstag, dem 11. Mai, in Physik geschrieben. Kultusminister Grant Hendrik Tonne drückt dem Abiturjahrgang 2021 die Daumen und wünscht viel Erfolg für die jetzt beginnende Prüfungsphase: „Die Abiturprüfungen stehen in diesem Jahr erneut in einem besonderen Licht und werden den Schülerinnen und Schülern aufgrund der Corona-Krise viel abverlangen. Ich bin aber sehr zuversichtlich, dass die Prüflinge auch in diesem Jahr gute Leistungen erbringen werden und sich ihre Anstrengungen auszahlen werden“, so Tonne. Die Prüfungen finden landesweit an etwa 450 Gymnasien, Integrierten Gesamtschulen, Kooperativen Gesamtschulen, Beruflichen Gymnasien, Freien Waldorfschulen, Abendgymnasien und Kollegs statt. Jede Schülerin und jeder Schüler absolviert schriftliche Prüfungen in vier Fächern (davon drei in einem Fach mit erhöhtem Anforderungsniveau). Um mögliche Lernrückständen durch pandemiebedingte Einschränkungen in der Vorbereitungszeit aufzufangen, wurden – wie im Vorjahr bereits – fachbezogene Hinweise und thematische Schwerpunkte überarbeitet. Nicht prüfungsrelevante Kompetenzen sowie entsprechende Themen und Unterrichtsinhalte der Qualifikationsphase wurden semesterbezogen identifiziert und angepasst. Die zentralen Prüfungsaufgaben wurden entsprechend angepasst und eine Auswahlmöglichkeit durch die Schule aus zusätzlichen Aufgaben geschaffen. Für die Abi-Prüfungen gelten darüber hinaus besondere Hygienevorgaben und Regeln bezüglich der Testpflicht: Abgegrenzte Prüfungsräume, Personenlisten, Maskenpflicht, Mindestabstände und vorgegebene Wege zu Toiletten sind nur einige konkrete Regeln für die Abiturprüfung. Zudem ist bei mündlichen sowie schriftlichen Abiturprüfungen kein negatives Testergebnis oder eine ärztliche Bescheinigung über das Nichtvorliegen einer Infektion oder ein anderweitiges aktuelles Testergebnis erforderlich. Die Prüfungen sind unter Einhaltung der bestehenden Hygieneregeln durchzuführen. Schülerinnen und Schüler, die der Nachweispflicht nicht nachkommen, haben nach Beendigung der schriftlichen Arbeit das Schulgelände wieder zu verlassen. Dazu Minister Tonne: „Auf diesem Weg können wir allen Abiturientinnen und Abiturienten die Möglichkeit geben, an den Prüfungen, auf die sie lange hingearbeitet haben, teilzunehmen. Zugleich appelliere ich dennoch an alle Teilnehmenden dringend, die bestehenden Testangebote durch die Schule auch vor den Prüfungen wahrzunehmen, damit alle mit einem guten Gefühl in ihre Prüfungen gehen können.“

Foto: MK Niedersachsen