Corona: Landesregierung bringt 2. Nachtragshaushalt mit 8.4 Milliarden Euro auf den Weg

NIEDERSACHSEN (red).

Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag einen 2. Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 mit einem Volumen von 8,4 Milliarden Euro zur Bekämpfung der Auswirkungen des Coronavirus und zur Kompensation der Steuerausfälle auf den Weg gebracht.

Finanzminister Reinhold Hilbers erläuterte, dass alleine für das Jahr 2020 Steuerausfälle in Höhe von 3,4 Milliarden Euro mit der letzten Steuerschätzung prognostiziert worden seien, das entspräche rund zehn Prozent des Landeshaushaltes. „Die Corona-Steuerhilfen aus dem Konjunkturpaket des Bundes werden zu einer zusätzlichen Belastung des Landeshaushaltes von 1,1 Milliarden Euro führen,“ so Hilbers.

Das eigene Konjunktur- und Krisenpaket des Landes Niedersachsen weist eine stolze Summe von noch einmal 3,9 Milliarden Euro auf, die die 1,4 Milliarden Euro aus dem 1. Nachtragshaushalt ergänzen. „Neben der Kompensation von Steuerausfällen wollen wir in vier Säulen die Wirtschaft, das Gesundheitssystem, die Kommunen und diverse Einrichtungen in Niedersachsen unterstützen und das Land auf einen erfolgreichen Neustart nach der Corona-Krise vorbereiten,“ unterstrich Ministerpräsident Stephan Weil. „Nur eine rasche wirtschaftliche Erholung in ganz Niedersachsen führt zu einer Normalisierung der Steuereinnahmen, sichert Arbeitsplätze und verhindert Notlagen, in denen staatliche Unterstützungen notwendig werden. Es ist nach meinem Eindruck ausgesprochen sinnvoll, dass das Land sich mit nennenswerten Beträgen an einem dynamischen wirtschaftlichen Aufschwung beteiligt.“ Der Staat müsse jetzt, so Weil, mutig und entschlossen handeln und mit nennenswerten finanziellen Mitteln den Unternehmen Investitionen in die Zukunft ermöglichen.

„Wir ergreifen Maßnahmen, die vor wenigen Monaten noch undenkbar waren,“ erklärte Finanzminister Reinhold Hilbers. „Die Größe der Herausforderung und die Höhe der Steuerausfälle sind ohne eine Neuverschuldung nicht zu bewältigen. Dabei verlieren wir aber die fiskalischen Aspekte nicht aus den Augen.“

Schon im März 2020 hatte der Niedersächsische Landtag mit einem Nachtragshaushalt in einem Gesamtumfang von 4,4 Milliarden Euro zusätzliche Haushaltsmittel und einen erhöhten Bürgschaftsrahmen bereitgestellt. Zugleich wurden bereits in großem Umfang Mittel des Überschusses aus dem Haushaltsjahr 2019 verwendet.

Die Finanzplanung für das Jahr 2020 wird jetzt ein weiteres Mal nachträglich korrigiert. Insgesamt kann eine Milliarde Euro der Corona-bedingten Maßnahmen und Steuerausfälle dieses Jahres durch Einsparungen und Überschüsse finanziert werden. Dies ist nur möglich Dank der vorausschauenden Haushaltsplanungen der vergangenen Jahre. Neben der Verwendung von insgesamt 880 Millionen Euro aus dem Jahresüberschuss 2019 wird eine neue Einsparverpflichtung in Höhe von 120 Millionen im Entwurf des 2. Nachtragshaushalts veranschlagt.

Die Kreditermächtigung soll im 2. Nachtrag bis zu 7,8 Milliarden Euro betragen, davon rund 1,4 Milliarden Euro im Rahmen der üblichen Konjunkturbereinigung nach den Regeln der Schuldenbremse. Für den darüberhinausgehenden Betrag eröffnet die Schuldenbremse angesichts der derzeitigen Notsituation Ausnahmemöglichkeiten vom grundsätzlichen Verbot der Neuverschuldung.

Erste Säule: 1,9 Milliarden Euro zur Stabilisierung der Wirtschaft, zum Ausbau der Digitalisierung und zur ökologischen Erneuerung des Landes

Um die spezifischen Belange der niedersächsischen Wirtschaft zu fördern und die Maßnahmen des Bundes gezielt zu ergänzen, hat die Landesregierung ein Paket zur Stärkung der Wirtschaft, zum Ausbau der Digitalisierung und zur ökologischen Erneuerung des Landes in Höhe von 1,9 Milliarden Euro vorgeschlagen. „Ohne staatliche Impulse wird die Wirtschaft in Niedersachsen nicht so schwungvoll wieder in Gang kommen, wie die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Kommunen sich das wünschen,“ sagte Ministerpräsident Stephan Weil. „Und wir dürfen jetzt in der Krise auch die politisch wichtigen Ziele des Klimaschutzes und der Digitalisierung nicht aus den Augen verlieren. Nur dann werden unsere Unternehmen wieder wirklich Tritt fassen und für die Zukunft gut aufgestellt sein. Und nur so ermöglichen wir ein gesundes und nachhaltiges Leben in Niedersachsen.“

„Die niedersächsischen Unternehmen sollen“, so Wirtschaftsminister Bernd Althusmann, „maximal von dem Konjunkturpaket des Bundes profitieren!“ Allein für Investitions- und Innovationshilfen für die kleinen und mittleren Unternehmen seien 410 Millionen Euro vorgesehen, wovon insbesondere Automobilzulieferer profitieren werden. Althusmann ergänzt: „Besonders am Herzen liegt mir das in dem Paket enthaltene Sonderprogramm für Tourismus und Gastronomie in Höhe von 120 Millionen Euro und eine Förderung von Startups mit 100 Millionen Euro.“ Der öffentliche Nahverkehr soll Finanzhilfen von 190 Millionen Euro erhalten. Der Notfallfonds wird mit 100 Millionen Euro aufgelegt, um Branchen mit besonderen Schwierigkeiten bei der Überwindung der Corona-folgen zu unterstützen.

Althusmann: „Wir haben ein gut austariertes Konjunktur-Paket auf den Weg gebracht, das die nötige Durchschlagskraft besitzt, um unserem Land einen Konjunkturimpuls zu geben. Es berücksichtigt die gegenwärtige Notsituation, setzt aber gleichzeitig Impulse für die Zukunft und stärkt die Selbstheilungskräfte der Wirtschaft.“

Ein besonderes Anliegen war es dem Wirtschaftsminister, dass die Digitalisierung in Niedersachsen einen zusätzlichen Schub erhält: Für den Breitbandausbau seien zusätzliche 150 Millionen Euro vorgesehen. Wichtige Maßnahmen könnten so vorgezogen werden.

Für die Justiz werden 8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um die Digitalisierung der Gerichte zu beschleunigen. Von dem Geld sollen insbesondere Videokonferenzanlagen und Notebooks beschafft werden. Diese technische Ausstattung dient dazu, dass die Gerichte und Staatsanwaltschaften auch in Pandemie-Zeiten die Verfahren flexibel und zügig bearbeiten und erledigen können. Justizministerin Havliza: „Die Digitalisierung der Justiz erhält im Jahr 2020 einen neuen Schub, verbesserte Möglichkeiten der Heimarbeit sollen zudem den Infektionsschutz stärken.“

Für eine ökologische Erneuerung des Landesfuhrparks und der in der Wasserwirtschaft eingesetzten Schiffe sind 50 Millionen Euro vorgesehen.

Auch in die Weiterentwicklung der Effizienz und Verlässlichkeit der Polizei investiert die Landesregierung. Der Fuhrpark der niedersächsischen Polizei wird für 37,5 Millionen Euro modernisiert. Innenminister Boris Pistorius: „Mit den zugewiesenen Mitteln aus dem zweiten Nachtragshaushalt kann nicht nur die nötige, sondern auch eine nachhaltige Stärkung des Fuhrparks der Polizei realisiert werden. Die Fahrzeuge der Polizei sind im ganzen Land tagtäglich sichtbar, damit geht aber auch eine große Verantwortung für die Landesregierung einher. Diese nehmen wir an und zeigen, dass und wie wichtig es uns ist, auch im polizeilichen Einsatzgeschehen ohne Einschränkungen auf moderne und zukunftsgerechte Mobilität zu setzen.“

220 Millionen Euro sind für die energetische Sanierung von Gebäuden eingeplant. Für energetische Sanierungsmaßnahmen an drei Hochschulen erhält das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur 120 Millionen Euro. „Aufgrund ihrer Größe und vielfältigen Aktivitäten gleichen unsere Hochschulen Stadteilen und erzeugen auch einen entsprechenden ökologischen Fußabdruck – vor allem durch den Energieverbrauch des zunehmend veralteten Gebäudebestandes. Durch die Sanierungen können wir mit öffentlichen Investitionen die Konjunktur wiederbeleben und parallel den Klimawandel bekämpfen.“ Die Sanierungsmaßnahmen sollen an den Universitäten Hannover, Braunschweig und Göttingen erfolgen, da diese drei den größten Flächenbestand aller Niedersächsischen Universitäten haben.

Jeweils 75 Millionen Euro gehen in die Innovationsförderung für eine Wasserstoffwirtschaft und in eine niedersächsische Offensive im Bereich erneuerbare Energien. Dazu Umwelt- und Energieminister Olaf Lies: „Die Millionen im Nachtragshaushalt für das Umweltministerium sind ein klares Signal: Wenn wir aus der Krise kommen wollen, müssen wir in die Zukunft investieren – in die Energiewende, in Klima- und Naturschutz. Dazu gehören auch Effizienz-Management-Projekte, mit denen in Betrieben die Energie- und Ressourcenwende erfolgreich vorangebracht werden sollen. Im Schwerpunkt Wasserstoff wollen wir die Technologie ebenso voranbringen wie die Anwendung. Von großer Bedeutung für die Energiewende ist auch die Stärkung der Photovoltaik und die energetische Sanierung von Gebäuden. Auch Erneuerung des Öffentlichen Fuhrparks führt zu mehr Umweltfreundlichkeit.

„Niedersachsen wird mit hohen Investitionen seine eigene Ökobilanz weiter verbessern,“ zeigte sich Stephan Weil zufrieden.

Niedersachsen hat eine sehr gute Projektträgerstruktur. Damit das so bleiben kann und EU-geförderte Projekte auch zukünftig erfolgreich durchgeführt werden können, hat die Landesregierung 20 Millionen Euro eingeplant. Die Mittel werden dem für die EU-Förderung zuständigen Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung zugewiesen, profitieren werden jedoch EU-Fördermaßnahmen vieler Ressorts, beispielsweise Projekte zur Frauenförderung oder Projekte zum Themenbereich Qualifizierung und Arbeit. Birgit Honé: „Mit den Mitteln soll den Projektträgern eine größtmögliche Sicherheit gewährt werden. Denn viele Projekte haben trotz Stillstand in der Krise laufende Kosten, aber keine Einnahmen oder Eigenmittel.“

Für die niedersächsische Film- und Medienbranche sind 1 Million Euro an Soforthilfen vorgesehen.

Zweite Säule: Rettungsschirm mit 1,1 Milliarden Euro für Niedersachsens Kommunen

In der Krise sind Niedersachsens Kommunen in besonderer Weise systemrelevant. Ihre Haushalte müssen gestützt werden, um gerade jetzt volkswirtschaftlich notwendige Investitionen tätigen zu können. Dafür hat sich die Landesregierung mit Nachdruck eingesetzt. Über 3,4 Milliarden Euro können die Städte, Gemeinden und Kreise nun aus Bundes- und Landesmitteln erwarten.

Den Anfang macht das Konjunkturpaket des Bundes. Allein davon profitieren die Kommunen durch Bundes- und Landesanteile voraussichtlich in Höhe von netto 2,3 Milliarden Euro, insbesondere für die Bereiche ÖPNV und Krankenhäuser.

Zusätzlich spannt das Land einen eigenen kommunalen Rettungsschirm auf. Im Entwurf für den 2. Nachtragshaushalt sind dafür 1,1 Milliarden Euro vorgesehen. Sie sollen noch in 2020 fließen, um die Kommunalhaushalte 2020 und 2021 stabil zu halten. Darauf haben sich Finanzminister Reinhold Hilbers und Innenminister Boris Pistorius mit den Kommunalen Spitzenverbänden verständigt. Aus dem Programm fließen gut 400 Millionen Euro zusammen mit einem Bundesanteil von weiteren 400 Millionen Euro (insgesamt also 800 Millionen Euro) in den Ausgleich der Gewerbesteuerverluste 2020. Weitere knapp 600 Millionen Euro dienen der Absicherung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) und damit der allgemeinen Finanzausstattung der niedersächsischen Kommunen auch in 2021. Schließlich erhalten die niedersächsischen Kommunen einen Zuschuss zu krisenbedingten Mehraufwendungen in Höhe von weiteren 100 Millionen Euro, unter anderem für Digitalisierungsaufwendungen im Schulbereich.

Einen Anteil von 350 Millionen Euro werden die Kommunen in den nächsten Jahren über den Kommunalen Finanzausgleich zurückführen, jedoch erst, sobald und soweit das KFA-Volumen über dem des Jahres 2020 liegt. Zugleich hat das Land zugesagt, den Landeszuschuss zum SGB II 2020 und 2021 zu gewähren und ihn auch in der mittelfristigen Finanzplanung vorzusehen. Mit dem kommunalen Rettungsschirm sind für den Kitabereich eine Investitionsförderung des Landes, der sogenannte Härtefallfonds und die Corona-bedingten Ausfälle von Elternbeiträgen abgegolten, ebenso die Finanzierung der Systemadministratoren an Schulen und ein kommunales Investitionsprogramm.

„Unsere Kommunen sind systemrelevant. Mit dem 1,1 Milliarden Euro schweren Rettungsschirm schützen wir sie in der Krise, stabilisieren ihre Haushalte und schaffen Luft für Investitionen. Das sichert notwendige Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger und stärkt die Wirtschaft. Damit setzt die Landesregierung ein starkes Zeichen für die kommunale Selbstverwaltung und gibt Sicherheit in schwierigen Zeiten“, erklärte Innenminister Boris Pistorius.

Dritte Säule: Über 600 Millionen Euro für ein stabiles Gesundheitssystem und die direkte Krisenbewältigung

Schließlich sollen mit dem 2. Nachtragshaushalt mehr als 600 Millionen Euro zur weiteren Stabilisierung des Gesundheitssystems mobilisiert werden. Das Zukunftsprogramm Krankenhäuser des Bundes wird kofinanziert, so dass die niedersächsischen Krankenhäuser in der Summe mit 428 Millionen Euro zusätzlicher Unterstützung rechnen können. Weiter vorgesehen sind ergänzende Mittel in Höhe von 200 Millionen Euro für die Beschaffung von Schutzausrüstung und Hygienemaßnahmen in Einrichtungen.

Auch die Gegenfinanzierung des Corona-Pflegebonus für die Altenpflege finde sich, so Gesundheits- und Sozialministerin Carola Reimann, im Haushaltsentwurf mit rund 50 Millionen Euro wieder. So werde die Bonuszahlung des Bundes für die Beschäftigten in der Altenpflege auf insgesamt 1.500 Euro aufgestockt: „Damit wollen wir uns bei all denjenigen bedanken, die sich in extrem schwierigen Zeiten um besonders gefährdete alte Menschen gekümmert haben.“

Für Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz sind zusätzlich rund 250 Millionen Euro Landesmittel vorgesehen.

Vierte Säule: Unterstützung wichtiger gesellschaftlicher Bereiche und Vorsorgemittel in Höhe von insgesamt 700 Millionen Euro

Mit einer weiteren großen Anstrengung soll ein Schutzschirm für Sport und Kultureinrichtungen, für gemeinnützige Organisationen und viele andere Bereiche gespannt werden. Für freischaffende Künstlerinnen und Künstler und Soloselbstständige im Kulturbereich sollen Fördergelder in Höhe von 10 Millionen Euro bereitgestellt werden. Weitere 10 Millionen Euro sind zur Kofinanzierung von Bundes- und Europaprogrammen in der Kulturförderung vorgesehen. Die Staatstheater und die Landesmuseen sollen insgesamt fast 2,6 Millionen Euro Kompensationszahlungen für ihre Corona-bedingten Ausfälle erhalten. „Ich freue ich mich, dass wir auch Künstlerinnen und Künstlern in Niedersachsen mit weiteren rund 22,5 Millionen Euro unter die Arme greifen“, so Wissenschaftsminister Björn Thümler.

47 Millionen Euro werden vorgeschlagen für Zuschüsse für Einnahmeausfälle der Unikliniken in Folge der Reservierung von Kapazitäten für Corona-Fälle und für Investitionen. In Forschungsprojekte wie beispielsweise für Impfstoffe sollen 11 Millionen Euro fließen.

7 Millionen Euro Soforthilfen für gemeinnützige Sportvereine sind geplant. Auch hier hat es erhebliche Belastungen gegeben in der Zeit des Shutdown. Die Staatsbäder sollen Zuschüsse in Höhe von 6 Millionen Euro bekommen.

Bedingt durch die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie ist von einer deutlichen Zurückhaltung beim Abschluss von neuen Ausbildungsverträgen auszugehen, gleichzeitig sind Ausbildungsverhältnisse in ihrer Existenz gefährdet. Mit einem „Aktionsplan Ausbildung“ will die Landesregierung die duale Ausbildung auch in diesem Jahr als sichere Möglichkeit der beruflichen Entwicklung stützen und Kontinuität wahren. Für den 2. Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 schlägt die Landesregierung nun vor, 18 Millionen Euro für den „Aktionsplan Ausbildung“ bereitzustellen. Ziel des Konzeptes ist es, krisenbedingte Ausfälle in der Berufsausbildung zu verhindern. Der „Aktionsplan Ausbildung“ bündelt daher die folgenden drei Elemente: Zusammenarbeit mit Bündnispartnern, Einbindung der Bundesförderung sowie Maßnahmen für eine landesseitige Förderung.

„Jetzt ist es wichtig, auch an die Zeit nach der Corona-Pandemie zu denken und jungen Menschen eine Zukunftschance zu geben“, so Kultusminister Tonne. Der Plan setze deshalb darauf, bestehende Ausbildungsverhältnisse zum Abschluss zu führen, Anreize und Angebote zum Abschluss von neuen Ausbildungsverträgen zu schaffen, sowie mit einer Beratungs- und Vermittlungsoffensive Perspektiven zu erarbeiten. Das Land ergänze die Förderung des Bundes, so dass sich ein abgerundetes und schlüssiges Konzept ergebe.

Stornierungskosten für Schulfahrten, die aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 abgesagt werden mussten, sollen vom Land Niedersachsen übernommen werden. Die Stornokostenübernahme ist für Schulfahrten vorgesehen, die für das zweite Schulhalbjahr 2019/2020 angesetzt waren, sowie für Fahrten, die für das kommende erste Schulhalbjahr 2020/21 geplant waren, aufgrund der nach wie vor unsicheren Infektionslage in vielen Ländern abgesagt werden müssen.

Dazu Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Wir erstatten alle Stornokosten, die sich unvermeidbar ergeben haben. Das ist ein gutes Signal an Schulen und Eltern.“ Hierfür werden über den zweiten Nachtragshaushalt 14,4 Millionen Euro bereitgestellt. Diese Mittel gelten als auskömmlich, da die am 17. März 2020 vom Auswärtigen Amt ausgesprochene weltweite Reisewarnung für EU-Mitgliedsstaaten, den Schengen-Raum und Großbritannien erst zum 15. Juni 2020 aufgehoben wurde und für viele weitere Länder weiter fortbesteht. Für Zeiträume offizieller Reisewarnungen können von Reiseveranstaltern keine Stornierungskosten geltend gemacht werden.

28 Millionen Euro sollen in ein Förderprogramm für Jugendherbergen, Jugendbildungsstätten, Familienbildungsstätten und in die Bildungsarbeit gehen. Für Hygienemaßnahmen in Einrichtungen wie Jugendherbergen, Familienbildung und Schwangerschaftsberatung sollen 1,8 Millionen Euro bereitgestellt werden.

67 Millionen Euro sind vorgesehen für die Kofinanzierung der zusätzlichen Bundesförderungen Wald im Rahmen der GAK-Mittel. Hinzukommen sollen 10 Millionen Euro aus Landesmitteln für die Landesforsten. Dazu Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Stürme, Hitze und Dürre haben landesweit massive Waldschäden hinterlassen. Diese eh schon angespannte Situation wird aufgrund der Corona-bedingt wegbrechenden Exportmärkte für Holz noch einmal verschärft. Gemeinsam wollen wir erreichen, dass die geschädigten Flächen in Niedersachsen aufgeforstet und die Wälder zu robusten, klimastabilen Mischwäldern weiterentwickelt werden.“

Als Betriebskosten für den ‚Krisenstab Corona‘ sind 3 Millionen Euro vorgesehen, weitere 7 Millionen Euro für die Einrichtung und den Betrieb von Ersatz-, Behelfs- und Sondereinrichtungen.

500 Millionen Euro werden vorsorglich eingestellt für die weitere Pandemieentwicklung und etwaige weitere Kofinanzierungen.

Rückkehr zu einem ausgeglichenen Haushalt

Ziel der Landesregierung ist es, so zügig wie möglich wieder zu einem strukturell ausgeglichenen Haushalt zurückzukehren. „Das erfordert Konsolidierungsanstrengungen. Dazu gehört, dass alle bisherigen Prioritäten hinterfragt und neu bestimmt werden. Unerwartete Mehreinnahmen sollen der Konsolidierung dienen“, unterstreicht Finanzminister Hilbers.

Die im 2. Nachtragshaushalt vorgesehenen Mittel sollen dem Sondervermögen zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie zugeführt werden. So werden sie in einem haushalterisch klar abgegrenzten Bereich transparent dargestellt und überjährig gesichert. Wenn die Corona-Krise abgeschlossen ist, wird das Sondervermögen wieder aufgelöst. Durch diese klare Trennung zum eigentlichen Haushalt untermauert die Landesregierung ihren Anspruch an eine solide Haushaltspolitik: Keine Vermischung der Mittel mit dem eigentlichen Haushalt, sondern eine klare Trennung sorgen für mehr Transparenz.

Die zur Finanzierung notwendigen Kredite werden mit einem klaren Tilgungsplan versehen: Beginnend mit einer ersten Rate 2024 werden sie über 25 Jahre abgebaut. Eine klare Vereinbarung zur Tilgung gehört zu einer nachhaltigen Finanzpolitik und ist genau aus diesen Gründen in den Regelungen zur Schuldenbremse verankert worden. Hilbers hob hervor, dass dies eine schwere Hypothek für die kommenden Haushalte darstellt. Wie nach der Finanzkrise solle aber auch diesmal eine wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik dem Land dabei helfen, die Schulden mittel- bis langfristig wieder abzubauen.

Der Entwurf des Nachtrages soll nach den Vorstellungen der Landesregierung unter Verzicht auf die 1. Lesung in einer Sondersitzung des Landtages am 15. Juli 2020, und damit vor der parlamentarischen Sommerpause, beschlossen werden.