Corona: Unternehmen können jetzt die Dezemberhilfen beantragen

Barsinghausens Wirtschaftsförderer Thomas Müller informiert

BARSINGHAUSEN (red). Wie Barsinghausens Wirtschaftsförderer Dr. Thomas Müller mitteilt, können Unternehmen ab sofort die Dezemberhilfen beantragen. Durch dieses Programm sollen Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, deren Betrieb aufgrund der zur Bewältigung der Pandemie erforderlichen Maßnahmen temporär geschlossen werden, finanziell entlastet werden. „Die Anträge auf die Dezemberhilfe müssen grundsätzlich über eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, eine Wirtschaftsprüferin oder einen Wirtschaftsprüfer, eine vereidigte Buchprüferin oder einen Buchprüfer oder eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt gestellt werden“, erklärt Dr. Thomas Müller weiter. Lediglich Soloselbstständige, die bisher noch keine der außerordentlichen Direkthilfen beantragt haben, können nach seinen Worten in eigenem Namen aktiv werden. Darüber hinaus stehen nach Angaben des Wirtschaftsförderers auch die sogenannte Überbrückungshilfe III ab sofort zur Verfügung. Unternehmen, die von den zusätzlichen Schließungs-Entscheidungen vom 13. Dezember 2020 erfasst sind, können über dieses Programm Zuschüsse zu den Fixkosten gezahlt bekommen. Nach Einschätzung Dr. Thomas Müllers ist die ausgeweitete und bis Ende Juni 2021 geltende Überbrückungshilfe III entsprechend angepasst und nochmals verbessert worden. Informationen zu den einzelnen Programmen gibt es im Internet unter der Adresse www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de, außerdem steht Dr. Thomas Müller bei Fragen rund um die Corona-Fördermaßnahmen per E-Mail unter thomas.mueller@stadt-barsinghausen.de zur Verfügung.

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