Datenschutzgrundverordnung: Fast 240 Vertreter der Vereine wollten es genau wissen

Zum Thema hatte die Verwaltung heute den Rechtsanwalt Christian Goergens in den Zechensaal eingeladen

Stadtrat Thomas Wolf (re.) begrüßt den Anwalt Christian Goergens im fast voll besetzten Zechensaal.

BARSINGHAUSEN (ta). Seit beinahe drei Monaten ist die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) verbindlich in Kraft, aber noch immer ist der Klärungsbedarf zu einzelnen Rechtsfragen in den Vereinen groß. Aus diesem Grund hatte die Stadtverwaltung für heute zu einer Informationsveranstaltung mit dem Hannoveraner Fachanwalt, Christian Goergens, in den Zechensaal eingeladen. Die Speicherung von persönlichen Daten, der Schriftverkehr per Post oder per E-Mail und das Anfertigen und Verwenden von Fotos mit Personen waren nur einige Themen, die auf den Tisch kommen sollten. Vor annähernd 240 Vertretern aus den Barsinghäuser Vereinen und Verbänden begrüßte der 1. Stadtrat, Thomas Wolf, den juristischen Fachmann. Man wolle versuchen, die Verunsicherungen, die durch die neue DSGVO entstanden seien, auszuräumen, so Wolf einleitend. Dass man mit dem Thema ganze Säle füllen könnte, wäre noch vor Jahren undenkbar gewesen, meinte Goergens, der eine ganze Fülle von anwendbaren Beispielen speziell für Vereine zusammengetragen hatte. Und, so der Anwalt weiter, so ganz neu seien die Bestimmungen der EU-DSGVO auch nicht, da Teile schon im alten Bundesdatenschutz enthalten gewesen seien. Während des Vortrags und im Anschluss hatten die Zuhörer immer wieder Gelegenheit, ganz konkrete Fragen zu stellen.

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