Den Ausbau der Windenergie mit dem Artenschutz vereinbaren

NABU und Grüne stellen gemeinsames Strategiepapier vor

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DEUTSCHLAND (red). Zur Beschleunigung des naturverträglichen Ausbaus der Windenergie haben sich der NABU und Die Grünen auf Maßnahmen geeinigt und diese in einem gemeinsamen Papier abgestimmt. Dies geschah in einem mehrmonatigen Prozess unter Federführung des NABU-Präsidenten Jörg-Andreas Krüger und des Grünen-Bundesvorsitzenden Robert Habeck mit dem stellvertretenden Bundestags-Fraktionsvorsitzenden Oliver Krischer. Sowohl der NABU als auch die Grünen sehen die Notwendigkeit, den Ausbau der Windenergie für einen besseren Klimaschutz zu beschleunigen. Gleichwohl ist ihnen der Schutz der Natur ein wichtiges Anliegen. In der Praxis kommt es jedoch oft zu einem Konflikt zwischen Artenschutz und Klimaschutz, langen Planungs- und Genehmigungsverfahren und Rechtsstreitigkeiten. Um diese Konflikte zu entschärfen, Windenergieanlagen insgesamt schneller auszubauen und gleichzeitig dem Artenschutz einen hohen Stellenwert zukommen zu lassen, wurden konkrete und weitreichende Punkte verabredet. Dazu NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Wir haben einen doppelten Schutzauftrag: Die Erde vor zu großer Erhitzung zu schützen und gleichzeitig den Artenverlust zu stoppen. Mit unserem Vorschlag schaffen wir beides. Wir beschleunigen den Windenergieausbau und wahren den Artenschutz. Die politischen Entscheidungsträger sind gut beraten, sich an dieser Leitlinie zu orientieren.“

Konsistente übergeordnete Planung: Wichtiger Ausgangspunkt sind verbindliche Ziele für den Bund und die einzelnen Bundesländer im Hinblick auf die benötigten Strommengen, die durch erneuerbare Energieträger produziert werden sollen. Die Länder müssen diese Ziele dann in einer übergeordneten Raumplanung mindestens auf Regionsebene in der Fläche abbilden. Windenergieanlagen sollten ausschließlich in ausgewiesenen Eignungsgebieten errichtet werden. Bei der Ausweisung solcher Gebiete sollen insbesondere Dichtezentren von besonders windenergiesensiblen Vogelarten ausgeschlossen werden.

Ausnahmegenehmigungen und Artenhilfsprogramme: Im Gegenzug ermöglichen die vorgeschlagenen Maßnahmen, artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen innerhalb ausgewiesener Eignungsgebiete anzuwenden, sollte die Gefährdung einzelner Individuen betroffener Arten doch nicht vermieden werden können. Damit entsprechende Ausnahmen nicht zu einer Verschlechterung des Zustands dieser Arten führen, müssen sie über koordinierte Schutzprogramme, sogenannte Artenhilfsprogramme, kompensiert werden.

Altanlagen an unkritischen Standorten ersetzen: Über die Ausweisung von Eignungsgebieten ist es auch möglich, das anstehende Repowering älterer Windparks so zu steuern, dass für den Artenschutz kritische Altanlagen stillgelegt werden und dafür an unproblematischen Standorten bevorzugt neu errichtet werden können. Der NABU und Bündnis 90/Die Grünen befürworten außerdem ausdrücklich die weitere Erforschung und Anwendung neuer technischer Möglichkeiten zur Vermeidung von Vogelkollisionen, bei der Kamera- oder Radarsysteme bei Vogelannäherung automatisch die Abschaltung von Windrädern einleiten. Erste entsprechende Systeme stehen bereits kurz vor der Markteinführung.

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