Die Region Hannover genehmigt den städtischen Doppelhaushalt in Rekordzeit

BARSINGHAUSEN (red).

Bürgermeister Marc Lahmann (re.) und der Fachdienstleiter (Finanzen), Stefan Zeidler

Die Region Hannover hat den Doppelhaushalt 2018/2019 der Stadt ohne weitere Beanstandungen genehmigt. Der genehmigte Doppelhaushalt plant für das Jahr 2018 ein ordentliches Ergebnis in Höhe von 1.032.800 EUR und ein Jahresergebnis von insgesamt 1.752.800 EUR. Für das Jahr 2019 wird ein ordentliches Ergebnis in Höhe von 230.500 EUR und ein Jahresergebnis von insgesamt 840.500 EUR erwartet. Bürgermeister Marc Lahmann zeigte sich insbesondere darüber erfreut, dass das Genehmigungsverfahren trotz der erstmaligen Aufstellung eines Doppelhaushalts in äußerst kurzer Zeit abgeschlossen werden konnte. Faktisch hat das Verfahren nur fünf Wochen gedauert. Nach der ebenfalls sehr schnellen Genehmigung im Vorjahr erneut ein absoluter Rekordwert, so Lahmann. Dies zeige deutlich, dass die Stadt weiterhin auf einer soliden wirtschaftlichen Basis stehe. Auch dass die eingeplante Kreditaufnahme für die dringend notwendigen Investitionen in den Bereichen Schulen, Feuerwehr und Straßen genehmigt wurde, mache deutlich, dass die Stadt in der Lage sei, dort zu investieren, wo es notwendig sei. Jetzt gehe es daran, die geplanten Projekte umzusetzen. Dabei sei es sein Bestreben, wo immer rechtlich möglich, die örtliche Wirtschaft bei der Auftragsvergabe zu berücksichtigen, damit auch diese von den städtischen Investitionen profitiere. Möglich geworden sei die gute finanzielle Situation nur durch die einschneidenden Haushaltssicherungsmaßnahmen, die alle Bürgerinnen und Bürger getroffen haben. Vor Durchführung dieser Maßnahmen habe die Stadt laut Lahmann noch einen strukturellen Fehlbetrag von rd. 16 Mio. EUR abzubauen gehabt. Inzwischen seien sämtliche Alt-Fehlbeträge abgedeckt und eine Überschussrücklage von rd. 29,0 Mio. EUR erwirtschaftet worden. Die neuerliche Finanzlage ermögliche nunmehr, dass den durch die in den vergangenen Jahren umgesetzten Haushaltssicherungsmaßnahmen betroffenen Institutionen, Vereinen und Bürgerinnen und Bürgern konzeptionell etwas zurückgegeben werde. Hierfür wird das so genannte Qualitätssteigerungs- und Entwicklungskonzept (QEK) erarbeitet, dass dann in die kommenden Haushaltsplanberatungen einfließen werde.