Die St. Blasius-Kirchengemeinde wählt am 11. März einen neuen Kirchenvorstand

Wahlvorschläge können bis zum 22. Januar eingereicht werden

GOLTERN (red). Am 11. März findet die Wahl der Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher in der Ev.-luth. St. Blasius Kirchengemeinde Großgoltern statt. Die wahlberechtigten Kirchenmitglieder werden daher gebeten, bis zum 22. Januar bei dem Kirchenvorstand in Großgoltern, Gutsstr. 6, Vorschläge für die Wahl der Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher schriftlich einzureichen. Im Wahlbezirk 1 (Großgoltern, Nordgoltern, Eckerde) sind 4 Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher zu wählen. Im Wahlbezirk 2 (Göxe) ist eine Kirchenvorsteherin oder Kirchenvorsteher zu wählen. Die Wahlvorschläge sollen nicht mehr als 10 Namen unter Angabe von Vor- und Zuname, Alter, Beruf und Anschrift enthalten. Vorgeschlagen werden können alle Kirchenmitglieder der Kirchengemeinde, die – bis zum Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, – der Kirchengemeinde bis zum Wahltag mindestens drei Monate angehören, – in der Kirchengemeinde/im Wahlbezirk ihre nach dem staatlichen Melderecht ausgewiesene alleinige oder Hauptwohnung haben oder die in die Kirchengemeinde umgepfarrt worden sind und von denen erwartet  werden kann, dass sie an der Erfüllung der Aufgaben des Kirchenvorstandes gewissenhaft mitzuwirken bereit sind. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens zehn im Wahlbezirk wahlberechtigten Kirchenmitgliedern unterschrieben sein.

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