Digitalisierung der Barsinghäuser Schulen wird vom Land mit fast 194.000 Euro gefördert

BARSINGHAUSEN (red).

Gute Nachrichten für die Schülerinnen und Schüler in Barsinghausen: Die Verwaltung erhielt Anfang der Woche von der Niedersächsischen Landesschulbehörde einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 193.684 Euro. „Das Geld wird zur Beschaffung digitaler Endgeräte für unsere Schulen verwendet“, so Bürgermeister Marc Lahmann. „Diese können wir dann unentgeltlich an die Kinder ausleihen, die in ihrer häuslichen Situation nicht auf bestehende technische Geräte zurückgreifen können“, ergänzt der Erste Stadtrat Dr. Thomas Wolf. Möglich wurde die Zuwendung durch einen Fördertopf der Bundesregierung, die zusätzlich zu den Mitteln des sogenannten DigitalPakts 500 Millionen Euro für die Beschaffung von Endgeräten für bedürftige Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stellte. Das Geld wurde anhand eines Schlüssels auf die Kommunen aufgeteilt, auf Barsinghausen entfielen rund 194.000 Euro, die bei der Landesschulbehörde abgerufen werden konnten. „Die Herausforderung bei diesem Projekt ist der extrem kurze Bewilligungszeitraum“, erklärt Schulamtsleiterin Nadin Quest. Bis zum 31. Dezember 2020 müssen die Geräte beschafft und somit der Zuwendungszweck erreicht sein. Das Leistungsverzeichnis sei fast fertig, dieses habe man bereits angefangen zu erarbeiten, obwohl der Zuwendungsbescheid noch nicht vorlag. „Wir wollen da keine Zeit verlieren“, so Bürgermeister Marc Lahmann. Aufgrund der Coronapandemie gelten momentan zudem vereinfachte Vergaberegelungen, die die Ausschreibung deutlich erleichtern.  Konkret sollen digitale Endgeräte mit dem entsprechenden Zubehör und einem Basis-Setup beschafft werden. „Das gesamte Projekt ist sehr sportlich“, weiß auch der Erste Stadtrat. „Die finale Richtlinie mit den einzelnen Vorgaben und Bedingungen lag erst am 10. Juli vor.“ Bereits zuvor hatte das Schulamt die Zahl der bedürftigen Schülerinnen und Schüler bei den einzelnen Schulen abgefragt. „Wir haben uns dabei an den Zahlen der Kinder orientiert, die BuT-berechtigt bzw. lernmittelbefreit sind“, erklärt die Amtsleiterin, die die sehr gute und schnelle Zusammenarbeit mit den Schulen lobt. Ein Großteil der Bedarfe könne über diese Fördermittel gedeckt werden, die Geräte bleiben im Besitz des Schulträgers, der diese über die Schulen ausleiht. Für jedes Gerät muss vor der Ausgabe ein gesonderter Leihvertrag mit den Nutzerinnen und Nutzern abgeschlossen werden.  „Die Ausleihe wird die zweite große Herausforderung nach der eng getakteten Beschaffung“, sagt Dr. Thomas Wolf. „Aber auch die werden wir gemeinsam mit dem Amt und den Schulen meistern.“

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