Elternbeirat der Kita Großgoltern sammelt über 500 Unterschriften gegen die Kürzung der Betreuungszeiten

Rat entscheidet in der morgigen Ratssitzung über die neue Kita-Satzung für städtische Einrichtungen

BARSINGHAUSEN/GROßGOLTERN (red). Zu den Änderungen in der Kita-Satzung teilt der Elternbeirat der Kindertagestätte Großgoltern mit: „Am Mittwoch 27. September, wurde im Sozialausschuss der Stadt Barsinghausen die Änderung der KITA Satzung beschlossen. Diese soll nun im Rat der Stadt Barsinghausen am morgigen Donnerstag final beschlossen werden. Der Elternbeirat der Kita Großgoltern hat aus diesem Grund am 8. Oktober eine Onlinepetition gestartet, die bislang bereits von über 500 Barsinghäusenern unterschrieben wurde. Der Elternbeirat freut sich sehr darüber, dass durch einen Änderungsantrag der Grünen weiterhin die Entscheidungsgewalt über Kürzung der Betreuungszeiten beim Stadtrat und nicht der Verwaltung liegt. Wir bedauern sehr, dass allen anderen Änderungsanträgen nicht zugestimmt wurde und bitten die verschiedenen Stadtratsmitglieder hierzu nochmal Ihre Haltung zu überdenken. Es geht hier nicht um Fraktionszwang, sondern um unsere Kinder und die Jobs der Eltern. Wir bitten die Abgeordneten des Stadtrats inständig ein Betreuungszeit von 7 bis 16 Uhr mit in die Satzung aufzunehmen. Sollten tatsächlich um 15 Uhr mal alle Kinder abgeholt sein, hätten die pädagogischen Kräfte die mehrfach angeforderte Zeit für Vor- und Nachbereitung. Es würden also keine Leerläufe entstehen, sondern die Mitarbeiter würden durch planbare Arbeitszeiten entlastet und den Eltern würde durch entsprechende Betreuungszeiten die Möglichkeit gegeben Job und Familie in Einklang zu bringen.

Laut Satzung sollen dieses Kindergartenjahr 23 Schließtage festgelegt werden. Dazu kommen noch 5 Studientage sowie 1 Tag für den jährlichen Betriebsausflug. Wie soll zum Beispiel ein alleinerziehendes Elternteil diese Planmäßigen 29 Tage abdecken? Dazu kommen dann noch die vielen Schließungen wegen Krankheit, Streik, ausgefallenen Heizungen sowie die früheren Schließzeiten wegen Personalmangels. Die Erstattung von Beiträgen soll erst bei mehr als 5 Tagen Komplettausfall am Stück stattfinden. In der Praxis fallen aber über Wochen immer nur ein paar Tage pro Woche aus oder es wird teils über Monate bereits mittags geschlossen. Hier würden keine Beiträge erstattet werden und man müsste seinen Schadensersatzanspruch erst einklagen. Der Sozialdezernent der Stadt Barsinghausen bestätigte in der Ratssitzung am 14.09.23, dass die Eltern trotzdem einen Schadensersatzanspruch haben, aber das man davon ausgeht, dass wenige klagen. Man will also etwas verabschieden was nicht rechtens ist und ist sich dessen bewusst. Erstattung bei Schließung der Einrichtung durch höhere Gewalt ist ausgeschlossen. Höhere Gewalt wird aber nicht definiert. Ohne einen Vertretungspool ist aus unserer Sicht krankheitsbedingte Schließung keine höhere Gewalt, da die Verwaltung hier ihre Hausaufgaben einfach nicht macht. Tatsächlich ist eine Stelle der Stadt Barsinghausen im Internet nicht zu finden. Auf der Homepage der Stadt Barsinghausen ist lediglich eine Initiativbewerbung im pädagogischen Bereich möglich. Trotz der Tatsache das derzeit 21 Stellen offen sind.

Alle städtischen Mitarbeiter haben ein Vorrecht auf Vollzeitplätze. Dies ist rechtlich schwierig und sollte so nicht mit aufgenommen werden. Die Stadt Kaarst und die Stadt Langen hatten ebenfalls diese Regelung und mussten Sie Rückgängig machen, da dies nicht zulässig ist. Ein Vorrecht für pädagogische Kräfte sieht die Elternschaft ein, da hierdurch direkt zusätzliche Plätze entstehen würden bzw. die vorhandenen Teams entlastet werden. Zur Platzvergabe gibt es ein unfaires Punktesystem, welches nicht nachvollziehbar ist. Ein Arbeitssuchender (m/w/d) bekommt beispielsweise mehr Punkte als ein Teilzeitbeschäftigter (m/w/d). Erst zwingt man uns aufgrund der oft über Monate bestehenden eingeschränkten Betreuung dazu unsere Stunden zu reduzieren und dann wird man dafür auch noch bestraft.

Die Zusammensetzung des Elternbeirates entspricht nicht der Realität und sollte entsprechend den realen Bedingungen angepasst werden. Alternativ sollte die Verwaltung ihrer Pflicht zur Teilnahme an den Beiratssitzungen nachkommen. Wir fordern die Verwaltung auf, einen für die Organisation beauftragten Sachbearbeiter zu benennen und zukünftig an Beiratssitzungen teilzunehmen. Entgegen vorheriger Aussagen soll die Satzung nun doch Rückwirkend zum 1.08.2023 beschlossen werden. Dies lehnen wir ebenfalls ab.

Eine Jährlich Bedarfsabfrage zu den Betreuungszeiten halten wir für unnötigen Verwaltungsaufwand. Zumal dieser seitens der Verwaltung Zeit zur Rücksendung und verspätete Versendung auch nicht verwertbar war. Auch fehlt uns hier eine Transparenz. Die Ergebnisse wurden weder veröffentlicht, noch im Sozialausschuss präsentiert. Jährlich allen Arbeitgebern diese zusätzliche Bürde der Arbeitgeberbescheinigungen aufzubürden ist vollkommen übertrieben. Sollte der Rat auf eine jährlich Bedarfsabfrage bestehen, bitten wir wenigstens um eine Terminvorgabe (z.B. Mai) sowie eine Vorgabe der Abfragezeiten (7 bis 16 Uhr) an die Verwaltung vorzugeben. Viele Eltern haben übrigens erst kurz vor dem Kindergartenjahr erfahren ob Sie Ihren Vollzeitplatz behalten. Dies sorgt in vielen Fällen für Existenzängste. Aus diesem Grund bitten wir alle Abgeordneten des Stadtrats höflichst sich für die Kinder und Eltern einzusetzen und nicht nur nach Parteilinie abzustimmen.“

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