Entscheidungsbefugnisse gehen bei erhöhtem Corona-Inzidenzwert teilweise vom Rat auf den Verwaltungsausschuss über

BARSINGHAUSEN (red/ta).

Der Rat hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, dass für den Fall, dass am Tag vor Beginn der Ladungsfrist gemäß § 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates der Inzidenzwert (Zahl der Neuinfektionen zur Gesamtbevölkerung kumulativ im Zeitraum der letzten sieben Tage) der mit COVID-19 Infizierten im Stadtgebiet von Barsinghausen über 50 liegt, der Verwaltungsausschuss anstelle des Rates über folgende Angelegenheiten entscheidet:

Beschlüsse von Satzungen und Verordnungen, Erhebung öffentlicher Abgaben, Festlegung allgemeiner privatrechtlicher Entgelte, Verfügung über Vermögen der Stadt, insbesondere Schenkungen und Darlehen, die Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, die Veräußerung von Anteilen an einer Gesellschaft oder anderen Vereinigungen in einer Rechtsform des privaten Rechts, Übernahme von Bürgschaften, den Abschluss von Gewährsverträgen, die Bestellung von Sicherheiten für Dritte sowie diejenigen Rechtsgeschäfte, die den vor genannten Verpflichtung oder der Aufnahme von Krediten wirtschaftlich gleichstehen, Benennung von Gemeindeteilen, Straßen und Plätzen sowie die Beauftragung einer anderen Person die bei der Stadt beschäftigt ist mit der allgemeinen Stellvertretung des HVB.

Begründung: Die zunehmende Verschärfung der epidemischen Lage durch den COVID-19-Virus macht es aus Sicht der Verwaltung erforderlich vorsorglich Beschlüsse zu fassen, die die Handlungsfähigkeit der kommunalen Gremien sicherstellen und dennoch die Einhaltung der Vorgaben zur Vermeidung von Kontakten ermöglichen.

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