Zerstörung von Natur mit System
DEISTER (red). Im Großen Deister bei Lauenau haben Mitarbeiter des Forstamtes Saupark erneut einen illegalen Mountainbike-Trail entdeckt – diesmal mitten im Naturwald, einem Teil des Waldes mit dem höchsten Naturschutzstatus. Auf etwa 800 Metern Länge, mit eingebauten Sprüngen und Steilkurven, verursachten die Täter gezielt Schäden: Zahlreiche kleine Bäume wurden gefällt oder ausgerissen, der Boden umgegraben, Wellenstrukturen errichtet. Diese gezielten Aktivitäten zeigen: Es handelt sich nicht länger um vereinzelte Aktionen, sondern um organisierte, offensive Eingriffe in die Natur.
Bereits 2012 hatten die Niedersächsischen Landesforsten gemeinsam mit der Region Hannover und dem Verein Deisterfreun.de drei legale Downhill-Strecken eingerichtet – als Testphase, um illegale Trails zu kanalisieren. Doch trotz dieses Angebots sind mittlerweile zahlreiche illegale Strecken im Deister entstanden – Tendenz steigend. Besonders kritisch wird es, wenn wie jetzt geschützte Naturwälder betroffen sind. Solche Eingriffe widersprechen nicht nur jeder Form von Naturschutz, sondern auch dem geltenden Recht: Das Niedersächsische Waldgesetz regelt klar, dass das Radfahren im Wald nur auf geeigneten Wegen erlaubt ist. Abseits davon ist das Befahren verboten. Wer zusätzlich Bäume fällt, Eingriffe in den Boden vornimmt oder technische Bauwerke errichtet, begeht nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat (Sachbeschädigung).
Besorgniserregend ist dabei auch die Haltung, mit der solche Eingriffe geschehen: Der Schutz von Wildnis, ungestörter Natur und Biodiversität ist ein wichtiges gesellschaftliches Ziel. Gleichzeitig aber beanspruchen manche Erholungssuchende den Wald für ihre individuellen Freizeitinteressen – auf Kosten genau dieser Natur. Was als sportliches Naturerlebnis beginnt, endet allzu oft in Zerstörung.
„Das hat nichts mit Naturverbundenheit zu tun, sondern ist Ausdruck von Freizeit-Egoismus. Eine radikale Minderheit von Mountainbike-Fahrenden schädigt nicht nur wertvollste Naturgebiete, sondern verursacht auch seelische Belastungen bei denjenigen Menschen, die sich für den Schutz naturnaher Wälder einsetzen oder sich in ungestörter Natur erholen möchten. So wie das Downhill-Fahren heute ausgeübt wird, mindert es den Wert des Deisters für die ruhige Erholung“, erzählt Ralph Weidner, Revierleiter der Försterei Lauenau. Im betroffenen Naturwald Steinbrink, den Die Landesforsten seit fast 30 Jahren der natürlichen Entwicklung überlassen, gefährdet dieser illegale Trailbau den Schutz dieses einzigartigen Waldes und entwertet die betreffenden Teilflächen für die langfristige waldökologische Forschung.
„Wir befinden uns aktuell in einer intensiven Diskussion mit vielen Akteuren, um auch im Deister gute Lösungen für das Downhillfahren zu finden. Solche Aktionen sind absolut kontraproduktiv, die Erbauer dieser illegalen Trails fügen dem Ansehen ihrer eigenen Freizeitsportart erheblichen Schaden zu“, sagt Christian Boele-Keimer, Leiter des Forstamtes Saupark. Die Landesforsten werden den illegal angelegten Trail zurückbauen und den Naturwald wieder sich selbst überlassen. Das ist nicht nur gesetzlich geboten, sondern im Sinne aller, die auch in Zukunft weiter unberührte Natur erleben möchten.
Hintergrund: Naturwald & Betretungsrecht – Naturwälder unterliegen dem höchsten Schutzstatus innerhalb des öffentlichen Waldbesitzes und sind Teil des Programms über die langfristige Ökologische Waldentwicklung (LÖWE). Sie werden sich selbst überlassen, auf wirtschaftliche Nutzung wird bewusst verzichtet. Sie sind die Urwälder von morgen und dienen auch der waldökologischen Forschung. Naturwälder haben daher eine herausgehobene gesamtgesellschaftliche Bedeutung für den Naturschutz und für die Wissenschaft. Das Niedersächsische Waldgesetz (§23 NWaldLG) regelt das Betretungsrecht: Zu Fuß dürfen Waldbesucher*innen den Wald – außerhalb von Schutzgebieten mit Wegegebot – auf eigene Gefahr betreten. Das Radfahren ist jedoch nur auf festen Wegen erlaubt. Das Befahren unbefestigter Trampelpfade, selbstgebauter Trails oder Querfeldeinstrecken ist verboten.
Fotos: Niedersächsische Landesforsten
