BARSINGHAUSEN (red).
Am Freitag gegen ca. 16 Uhr wurde ein 56-jähriger Barsinghäuser in der Wilhelm-Heß-Straße angetroffen. Der geführte E-Scooter wies keinen Versicherungsschutz auf. Die Polizei Barsinghausen weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch für Elektrokleinstfahrzeuge i.d.R. eine Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen muss! Verstöße, wie auch in dem Fall des 56-jährigen Verkehrsteilnehmers, ziehen ein Strafverfahren nach sich.
Am Samstag um 13:50 Uhr stellte sich durch eine Verkehrskontrolle eines 32-jährigen Toyota-Fahrers heraus, dass für dieses Fahrzeug ebenfalls keine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung bestand. Der nunmehr Beschuldigte Toyota-Fahrer muss nun ebenfalls mit strafrechtlichen Ermittlungen rechnen