Fahrraddiebstähle können aufgeklärt werden

BARSINGHAUSEN (red).

Die Polizei Barsinghausen sucht weiterhin die Eigentümer mehrerer vermutlich entwendeter Fahrräder. Ende Juni wurden, wie berichtet, vier Fahrräder bei einem 34jährigen Hannoveraner sichergestellt, die dieser kurz zuvor bei einer 48jährigen Frau aus Barsinghausen erworben hatte. Die Polizei ging davon aus, dass diese Räder von der Frau gestohlen und anschließend über das Internet zum Verkauf angeboten wurden. Nach einer Presseveröffentlichung meldete sich die Eigentümerin eines in der Presse abgebildeten Damenrades des Fabrikates „Odyssey“. Das angeschlossene Rad wurde Mitte Juni vor einem Wohnhaus an der Waldenburger Straße entwendet. Vergangenen Donnerstag durchsuchte die Polizei Barsinghausen aufgrund eines durch die Staatsanwaltschaft Hannover beim Amtsgericht Hannover erwirkten Beschlusses die Wohnung der 48jährigen. Hier wurde im Keller der Frau ein Anfang Juli von einem Grundstück an der Stettiner Straße entwendetes Herrenrad sichergestellt. Dieses Rad hatte der Eigentümer kurz vor der Durchsuchung in einem Internet-Verkaufsportal wiedererkannt und dieses der Polizei mitgeteilt. Ein weiteres im Keller vorgefundenes Rad wurde einem Asylbewerber aus Barsinghausen, Anfang Juni entwendet. Er hatte das Rad damals nicht gesichert am Gänsefußweg abgestellt. Dieses Rad wurde ihm von dem Verein Horzonte, der u.a. Flüchtlinge unterstützt, als Dauerleihgabe zur Verfügung gestellt. Die Polizei sucht nun weiterhin die Eigentümer der drei im Juni sichergestellten Fahrräder. Es handelt sich dabei um ein schwarzes Damen-Trekkingrad der Marke McKenzie, ein rosafarben überlackiertes Jugendmountainbike der Marke Conway sowie ein schwarzes Mountainbike der Marke Texo. Es wird davon ausgegangen, dass die Frau für weitere Fahrraddiebstähle in Frage kommt, die bei der Polizei vermutlich aufgrund des geringen Wertes nicht angezeigt wurden. Weitere Hinweise erhofft sich die Polizei auch durch die Auswertung eines bei der 48jährigen sichergestellten Computers. Es wird geprüft, ob von diesem die entwendeten Fahrräder über Kleinanzeigenportale im Internet zum Kauf angeboten wurden.