Feuerwehr gibt Tipps zum Umgang mit Feuerwerkskörpern

REGION HANNOVER (red).

Foto: © Christain Burkert

Die meisten Unfälle und Sachschäden zu Silvester entstehen beim Umgang mit Feuerwerksartikeln. Die Feuerwehr Hannover gibt deshalb vor dem diesjährigen Verkaufsstart nicht nur Hinweise und Tipps für den Umgang mit Feuerwerkskörpern, sondern möchte auch auf Maßnahmen hinweisen, die im Vorfeld getroffen werden sollten, damit die Freude am Silvesterfeuerwerk nicht durch Schäden aus Leichtsinn und Unkenntnis getrübt wird.

Feuerwehr und Rettungsdienst in Hannover gut vorbereitet: Feuerwehr und Rettungsdienst werden sich, wie auch in den vergangenen Jahren, durch zusätzliches Personal und eine erhöhte Anzahl von fest besetzten Einsatzfahrzeugen gut auf das erhöhte Einsatzaufkommen in der Silvesternacht vorbereiten. Zusätzlich zu den Einsatzfunktionen in den Feuer- und Rettungswachen der Berufsfeuerwehr und in der Regionsleitstelle werden an 11 Standorten der Freiwilligen Feuerwehr ehrenamtliche Einsatzkräfte zwischen 18:00 Uhr am Silvesterabend und 06:00 Uhr am Neujahrsmorgen ihre Löschfahrzeuge besetzen. Die Berufsfeuerwehr stellt zusammen mit den Hilfsorganisationen mit insgesamt 28 Rettungsmitteln, darunter fünf Notarzteinsatzfahrzeuge, ebenfalls die Notfallrettung sicher. Insgesamt werden damit mehr als 300 Einsatzkräfte bei der Feuerwehr und im Rettungsdienst in der Landeshauptstadt im Einsatz sein.

Tipps der Feuerwehr für die Vorbereitungen zum Jahreswechsel:

  • Alle Fenster schließen.
  • Brennbare Gegenstände vom Haus entfernen; auch an abgestellte Gartenmöbel auf der Terrasse oder Balkon denken; Mülltonnen schließen.
  • An die Haustiere denken; schreckhafte Tiere nicht allein lassen; für „Schalldämpfung“ sorgen (Türen und Jalousien schließen).
  • Auf Kerzen und offenes Feuer im Haus achten, wenn das Haus verlassen wird.
  • Für Löschmöglichkeiten sorgen (Feuerlöscher, Eimer mit Wasser bereitstellen).
  • Auf die richtige Kleidung achten; nicht jede Bekleidung hält einem Funkenregen stand.
  • Nur in nüchternem Zustand die Feuerwerkskörper zünden.

Tipps für den Umgang mit Feuerwerkskörpern: Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern kann ein nicht zu unterschätzendes Risiko entstehen. Dabei sollten beim Umgang mit Feuerwerkskörpern folgende Sicherheitsregeln unbedingt beachtet werden:

  • Pyrotechnische Gegenstände der Kategorien 2 (Silvesterfeuerwerk) dürfen nur an Silvester und Neujahr abgebrannt werden.
  • Niemals selbst gebastelte Feuerwerkskörper verwenden.
  • Nur zugelassene Feuerwerkskörper benutzen. Vorsicht vor Produkten, auf
    denen keine BAM-Nummer und/oder ein CE‐Kennzeichen mit der Einteilung der Kategorie aufgedruckt sind.
  • Nur so viele Gegenstände aus der Verpackung nehmen, wie benötigt werden und den Vorrat an einer sicheren Stelle deponieren.
  • Schutzkappen von Zündern erst unmittelbar vor dem Zünden entfernen.
  • Vor dem Abbrennen unbedingt die aufgedruckte Gebrauchsanweisung
    beachten.
  • Feuerwerkskörper nur im Freien zünden.
  • Feuerwerkskörper nicht von Balkonen oder aus Wohnungsfenstern heraus zünden und unkontrolliert wegwerfen.
  • Nach dem Zünden von Feuerwerkskörpern unbedingt ausreichenden
    Sicherheitsabstand einhalten.
  • Auf keinen Fall gezündete Feuerwerkskörper festhalten.
  • Vorsicht bei nicht gezündeten Feuerwerkskörpern! Nicht sofort nachkontrollieren, sondern im sicheren Abstand abwarten, mit Wasser übergießen. Anschließend unbrauchbar machen.
  • Nicht mit Feuerwerkskörpern experimentieren.
  • Raketen mit Führungsstab in Flaschen auf einem ebenen Untergrund
    aufstellen und so ausrichten, dass sie nicht unkontrolliert auf Schuppen,
    Häuser, Nebengebäuden niedergehen oder durch Bäume oder andere Hindernisse gefangen werden können.
  • Achten Sie beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern auch darauf, was ihr Nachbar gerade zündet, damit Sie sich und andere nicht gefährden (gegenseitige Kontrolle).
  • Kindern keine Kleinfeuerwerke der Kategorie 2 in die Hand geben.

Hinweis zu Himmelslaternen: In Niedersachsen ist die Verwendung von unbemannten Heißluftballons (Himmelslaternen, Skylaternen) zum Aufstieg verboten (Verordnung über den Betrieb von unbemannten Heißluftballons vom 30.04.2009).

Maßnahmen im Brandfall bzw. Unfall: 

  • Alarmieren Sie bei einem Unfall unverzüglich die Feuerwehr und den Rettungsdienst über den Notruf 112.
  • Leiten Sie „Erste Hilfe“ Maßnahmen ein.

Im Übrigen: Etwas mehr Zurückhaltung und Beobachtung der Umgebung beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern dient Ihrer Sicherheit und der Umwelt.

Foto:  © Christain Burkert