Für das kommende Jahr rechnet die Volkshochschule mit einem Krisenhaushalt
BARSINGHAUSEN/REGION (ta/red). Aufgrund der Pandemie fand die Sitzung des Zweckverbands der Volkshochschule Calenberger Land als Online-Versammlung statt. Im Mittelpunkt standen natürlich die massiven Auswirkungen der Pandemie auf den VHS-Betrieb sowie damit zusammenhängend auf die Finanzen. Verbandsgeschäftsführer Kersten Prasuhn erläuterte den Vertretern aus den Mitgliedskommunen per Videoschalte, wie sich das Lehren und Lernen an der VHS dargestellt hat. „Corona änderte alles. Der Lockdown der VHS Calenberger Land erfolgte durch eine Allgemeinverfügung der Region Hannover. Vom 15. März bis zum 18. Mai war die Volkshochschule pandemiebedingt durch diese Verfügung geschlossen. Bezüglich des „Teil-Lockdown“ seit dem 1. November 2020 hat die Volkshochschule Calenberger Land sich dazu entschlossen, alle Kurse, in den Bereichen Bewegung, Gesundheit und Singen zu unterbrechen. Es geht aber nicht nur um die rund zwei Monate Totalausfall von Einnahmen und die momentane Unterbrechung der Kurse. Es geht insbesondere um die latente Bedrohungslage, welche Corona seitdem und nach wie vor darstellt. Das bedeutet, dass viele Teilnehmende vorsichtig sind – die Anmeldungen erreichen bei weitem nicht die Frequenz der Vorjahre. Die Hygienevorschriften, unter denen die Volkshochschule arbeiten muss, bedeuten, dass viele Räume der Volkshochschule schlichtweg zu klein sind, um ein Abstandskonzept umzusetzen – also nicht oder kaum mehr genutzt werden können. Die veränderten Bedingungen bedeuten außerdem, dass diverse Kurse mit demselben Aufwand und Personaleinsatz geplant und durchgeführt werden müssen, aber insgesamt deutlich weniger Gewinn abwerfen. Eine Gebührenerhöhung, die das abfängt, ist unmöglich, denn es geht natürlich auch darum, Teilnehmende und Interessierte zu halten, Bestandspflege zu betreiben. Die VHS Calenberger Land hat von Anfang an maßvoll und effizient auf die Krise reagiert. Umgesetzt wurde dies durch eine Reihe von organisatorischen Veränderungen (Einteilung von Teams, Einführung von mobilem Office, Reduzierung der Öffnungszeiten, umfängliche digitale Strukturentwicklung und Kommunikation). Weiterhin wurden Maßnahmen getroffen, um die Einnahmeverluste zu kompensieren. Dazu gehört seit dem 20. April die Einführung von Kurzarbeit, welche bis Ende des Jahres 2020 über 200.000 € Personalkosten einsparen wird und wovon gut die Hälfte auf Gehaltseinbußen der Mitarbeitenden zurückzuführen ist. Weiterhin wurden ein der Nothilfeantrag über 20.000 € und ein Antrag nach dem Sozialdienstleistereinsatzgesetz beim BAMF gestellt. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass von den drei Szenarien, welche während der Zweckverbandsversammlung am 6. Juli aufgezeigt worden sind, das positivste erreicht werden konnte. Es wird trotz der enormen Schwierigkeiten und der Einnahmeverluste insbesondere im Kernbereich nicht notwendig sein, einen Nachtragshaushalt für das zweite Halbjahr 2020 zu beantragen“, so Prasuhn. „Was gut gelaufen ist: Wir konnten das Minus, welches uns Corona eingebrockt hat, durch Anträge und Kurzarbeit und natürlich durch weniger Aufwendungen fast komplett egalisieren. Die Herausforderung: Wir haben rund ein Drittel weniger Teilnehmende und Kurse hinnehmen müssen in diesem Jahr. Das ist natürlich insgesamt ein Schrumpfungsprozess, der sich im nächsten Jahr hoffentlich wieder umkehrt“, sagte der Geschäftsführer.
Ausblick auf 2021: Der Planansatz 2021 weist den Haushalt als Krisenhaushalt aus. Die VHS rechnet mit 400.000 € Erlösen durch die privatrechtlichen Leistungsentgelte im Kernbereich und mit 325.000 € Erlösen BAMF. Insgesamt also fast 700.000 € weniger, als dies im Haushaltsansatz 2020 vorgesehen war. Demgegenüber schrumpfen aber auch die Ausgaben. Die Dozentenhonorare im Kernbereich werden sich deutlich verringern, die Dozentenhonorare im BAMF-Bereich ebenfalls. Dies kann jedoch die sinkenden Einnahmen nicht komplett egalisieren. Unter diesen Umständen müsste man für das Haushaltsjahr 2021 mit einem Minus von ca. 300.000 € rechnen. Die bereits im Haushaltsjahr 2020 in Anspruch genommenen Hilfen (in erster Linie Kurzarbeitergeld sowie weitere Zuschüsse) werden diesen Betrag hoffentlich auffangen können. Im Haushaltsansatz 2021 ist diese Summe mit 303.340 € angegeben. Dazu gehört aber möglicherweise auch eine höher ausfallende Hilfestellung seitens der Kommunen.
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